Neue staatliche Kennzeichnungssysteme – Instrumente der Qualitätssicherung oder Verbraucherverwirrung?

Zwischen dem gesetzlichen Mindeststandard für die Lebensmittelerzeugung
und dem ganzheitlichen Qualitätssystem des Öko-Landbaus, das nachweislich besonders tier- und umweltgerecht ist, soll ein neues Qualitätsniveau „Naturnahe Landwirtschaft“ geschaffen werden. Diese Lebensmittel sollen mit dem europäischen Eco-Label gekennzeichnet werden, das bislang Konsumgütern vorbehalten war. Dies stiftet bei Verbrauchern nur Verwirrung. Rechtliche Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert, denn der Begriff Eco ist gesetzlich für Bio-Lebensmittel geschützt. Ebenso kritisch sind Pläne für eine Tierwohlkennzeichnung zu sehen.

Daraus folgt:

1. Mit der EU-Öko-Verordnung besteht bereits ein Zertifizierungssystem für einen besonders tiergerechten und umweltfreundlichen Qualitätsstandard. Zwischen diesem und dem gesetzlichen Mindeststandards weitere staatlich definierte Niveaus einzuführen, ist überflüssig. Ist der Mindeststandard, z.B. in Bezug auf das Tierwohl, unzureichend, ist dieser anzuheben.


BÖLW-FORDERUNGEN:

• kein neues Qualitätsniveau Naturnahe Landwirtschaft
• kein Eco-Label für Lebens- und Futtermittel
• keine Tierwohlkennzeichnung

2. Private Qualitäts- und Zertifizierungssysteme sind jederzeit möglich und sinnvoll, sofern sie transparent sind und sich am Markt behaupten.

BÖLW-FORDERUNG:

• Die dafür vorgesehenen Zertifizierungsleitlinien
dürfen keine zwangsweise Akkreditierung beinhalten,
denn das behindert die Entwicklung neuer innovativer
Zertifizierungssysteme.