Rechtsgutachten

Haftung bei Kontamination von Bio-Erzeugnissen mit Pflanzenschutzmitteln

Werden Bio-Produkte mit Pflanzenschutzmitteln kontaminiert, können sie ihren Bio-Status verlieren. Welche Rechte zur Schadensabwehr und welche Möglichkeiten zum Schadensausgleich bestehen, zeigen die folgenden drei Dokumente auf.

2004 | Fließschema zu Entstehungsvoraussetzungen von Schadensersatzansprüchen von Bio-Bauern

schadensfall_fliesschema.pdf (2 Seiten, 95KB)

2003 | Rechtsgutachten zur Haftungsfrage im Schadensfall

schadensfall_haftungsrecht.pdf (21 Seiten, 167KB)

2003 | Ermittlung von Präzedenzfällen zu Schadensersatzklagen von Bio-Bauern gegenüber z.B. dem Landhandel oder konventionellen Bauern

schadensfall_praezedenzfaelle.pdf (10 Seiten, 163KB)

Rechtsgutachten zum Entwurf des Gentechnikgesetzes

Rechtsgutachten zum Entwurf des Gentechnikgesetzes vom 20.7.2007
2007 | Rechtsgutachten Gentechnikgesetz

Rechtsgutachten Koexistenz (5 Seiten, 52KB)

BÖLW-Vorschlag für die Regelung der Koexistenz

2003 | Entwurf der Rechtsnorm

Bewirtschaftungsregeln, Anzeigepflicht für den Anbau transgener Kulturen, Entscheidungsbefugnisse der zuständigen Behörde, etc.

Anhang: Definitionen, Beschreibung der "guten Gentechnik Anwendungs Praxis"

gentechnik-regelung.pdf (5 Seiten, 133KB)

2003 | Einführung zur Rechtsnorm

"Gentechnik-Anwendungs-Praxis" muss nach dem Prinzip der Vorsorge geregelt werden. Ihre Einhaltung muss kontrolliert und strafbewehrt werden.

gentechnik-regelung-einfuehrung.pdf (3 Seiten, 119KB)

2003 | Erläuterung der Rechtsnorm

Erheblicher Gestaltungsspielraum der EU-Mitgliedstaaten, nationale Kompetenz für Koexistenzsicherungsnormen, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Grenze nationaler Normen, Unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen sind zwingende Folge nationaler Koexistenzsicherungsnormen, Entwurf der Bundesregierung.

gentechnik-regelung-erlaeuterung.pdf (9 Seiten, 148KB)

Kontrollanforderungen

Die EG-Öko-Verordnung regelt, wie Öko-Betriebe von unabhängigen Kontrollstellen kontrolliert werden. Um eine einheitliche Auslegung der Regelung zu erreichen, hat der BÖLW eine Interpretation der Verordnung vorgenommen.

2003 | Interpretation des Anhang III Nr. 9 der EU-Öko-Verordnung (2092/91)

Anhang_III_9_Interpretation.pdf (6 Seiten, 49KB)