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Neue Öko-Verordnung

Die Öko-Verordnung ist das Bio-Grundgesetz in Europa. Seit dem 1. Januar 2022 muss der neue Rechtsrahmen in der gesamten EU und z.T. darüber hinaus angewendet werden. Was neu ist und was bleibt, können Sie hier nachlesen. Damit verlieren die bisherige Öko-Verordnung (die Öko-Basisverordnung VO 834/2007 sowie die Durchführungsverordnungen VO 889/2008 für den EU-Binnenmarkt sowie die VO 1235/2008 für Importe aus Drittländern) ihre Gültigkeit.

Die Regeln für Bio werden seit dem Inkrafttreten der EU-Öko-Verordnung im Jahr 1992 stetig über Änderungsverordnungen an den aktuellen Stand von Praxis und Forschung angepasst.

Einer ersten großen Überarbeitung wurde das Bio-Recht 2006 bis 2008 unterzogen. Von 2014 bis 2021 gab es eine zweite umfangreiche Überarbeitung der Öko-Verordnung. Diese fand ihren ersten Abschluss mit der Verabschiedung einer neuen Öko-Basisverordnung (VO (EU) 2018/848) im Juni 2018. Seitdem wurde die neue Öko-Basisverordnung durch eine Reihe von Rechtsakten in allen Bereichen ergänzt – von konkreten Festlegungen zu Ställen und Ausläufen für Bio-Tiere und Listen zugelassener Bio-Betriebsmittel oder Bio-Lebensmittelzutaten bis hin zu präziseren Anforderungen an die Öko-Kontrolle und an Bio-Importe aus Drittländern.

Innerhalb der letzten vier Jahre sind über 20 Rechtsakte erlassen worden. Diese ändern oder ergänzen die neue Öko-Basisverordnung 2018/848. Wer wissen will, was die EU-Öko-Verordnung alles regelt, muss also die Öko-Basisverordnung und die Rechtsakte und die darin vorgenommenen Änderungen gemeinsam ansehen. Eine Übersicht finden Sie hier oder hier.

Eine zumindest für landwirtschaftliche Betriebe neue Anforderung in der Öko-Verordnung ist, dass alle Betriebe Vorsorgemaßnahmen gegen Kontaminationen mit nicht zugelassenen Stoffen ergreifen und umsetzen müssen. Um die Betriebe bei der Umsetzung zu unterstützen hat der BÖLW in Zusammenarbeit mit Kontrollstellen eine praxisorientierte Checkliste für Vorsorgemaßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe entwickelt. Grundlage für diese Checkliste sind die Ergebnisse des Projekts Praxisleitfäden für alle Bio-Unternehmen über die Kette.

Nationaler Rechtsrahmen für Bio

Darüber hinaus muss Deutschland – ebenso wie andere Mitgliedsstaaten – seinen nationalen Rechtsrahmen an die neuen EU-Vorgaben der Öko-Verordnung anpassen. Deshalb wurden das Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und das Öko-Kennzeichengesetz 2021 überarbeitet. Die Änderung ist des ÖLG gilt ebenfalls seit dem 1.1.2022. Derzeit werden zwei Rechtsverordnungen zum ÖLG erarbeitet: eine Verordnung zur Außer-Haus-Verpflegung und eine neue Kontrollstellen-Zulassungsverordnung.

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Neues Bio-Recht: Was bleibt, was ist neu

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    Information | Umgang mit Verstößen und Kontaminationen

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