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Neues Bio-Recht ab 2022
Die Regeln für Bio werden seit dem Inkrafttreten der EU-Öko-Verordnung im Jahr 1992 stetig an den aktuellen Stand von Praxis und Forschung angepasst. Dies geschieht über Änderungsverordnungen, die das bestehende Bio-Recht ergänzen oder anpassen.
Einer ersten großen Überarbeitung wurde das Bio-Recht 2008 unterzogen. Bereits 2014 begann eine weitere Revision, die 2018 mit dem Beschluss einer neuen Öko-Basisverordnung (VO 2018/848) beendet wurde.
Fertig ist das neue Bio-Recht allerdings noch nicht: Es muss die Öko-Basisverordnung noch durch entscheidende Regeln ergänzt werden, zum Beispiel mit präziseren Anforderungen an die Öko-Kontrolle und Bio-Importe aus Drittländern.
Ab dem am 1.1.2022 muss die überarbeitete Rechtsgrundlage von allen Bio-Betrieben und Bio-Kontrollstellen angewendet werden. Bis dahin gilt die aktuelle EU-Öko-Verordnung (VO 834/2007).
Darüber hinaus muss Deutschland – ebenso wie andere Mitgliedsstaaten - seinen nationale Rechtsrahmen an die neuen EU-Vorgaben der Öko-Verordnung anpassen. Das Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und des Öko-Kennzeichengesetzes läuft bereits in Deutschland. Diese Öko-Gesetze können in einem zweiten Schritt durch weitere Rechtsverordnungen wie z.B. die Kontrollstellen-Zulassungsverordnung ergänzt werden.