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Stellungnahme

BÖLW zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Kükentötungsverbot)

Wirtschaftlichkeit, Forschung, Kennzeichnung, Kapazitäten - was mit einem Verbot einhergehen muss

Berlin, 19.10.2020. Grundsätzlich begrüßt der BÖLW ein Verbot des Kükentötens. Bio-Tierhalterinnen und -halter, Öko-Verbände und Initiativen aus dem Bio-Bereich arbeiten seit vielen Jahren daran das Kütentöten zu vermindern, bspw. durch die längere Nutzung von Legehennen oder das Forcieren der Zweinutzungszucht.
Folgende Punkte sollten besonders beachtet werden:

  • Resiliente Wirtschaftssysteme brauchen Vielfalt. Im Bereich der Geflügelzucht ist diese Vielfalt fast vollständig verloren gegangen und die Geflügelhaltung ist in einem fortgeschrittenen Maße industrialisiert. Wenn dieser Prozess nicht weiter forciert werden soll, muss sichergestellt werden, dass Selektionsverfahren nicht nur in großem, sondern auch in kleinem Maßstab rentabel angewendet werden können.
  • Die Vielfalt der Verfahren braucht eine klare Kennzeichnung, um Verbraucherinnen und Verbraucher die Wahl zu ermöglichen: „ohne Kükentöten“ muss dabei für die Aufzucht der Bruderhähne stehen. Wenn es auf einem Bio-Ei steht, muss sichergestellt sein, die Aufzucht der Brüder unter Bio-Bedingungen erfolgt. Werden Verfahren der In-Ovo-Geschlechtsbestimmung angewendet, muss dies auch so gekennzeichnet werden.
  • Die Bundesregierung hat mit erheblichen Mitteln die Forschung zur In-Ovo-Selektion gestützt, die Forschung zu Zweinutzungshühnern und zur Bruderhahnaufzucht dagegen nur mit verschwindend geringen Mitteln gefördert. Die Forschungsmittel für diesen Bereich müssen deutlich aufgestockt werden.
  • Es sollte sichergestellt werden, dass die „Brüder“ nicht zu früh geschlachtet werden. Die Verfahren zu deren Aufzucht sind noch in der Entwicklung, daher ist es für eine letztgültige Festlegung zurzeit noch zu früh.
  • Die Folgen eines avisierten gesetzlichen Verbots werden im Gesetzentwurf nicht ausreichend abgeschätzt. Es ist davon auszugehen, dass von Seiten der Wirtschaft zunächst in erheblichem Maße in Aufzuchtkapazitäten für „Brüder“ investiert werden wird, da die In-Ovo-Verfahren nicht ausreichend ausgereift sind. Wenn die Wertschöpfung aus diesem Bereich nicht aus Deutschland abwandern soll, braucht es eine entsprechende Rahmensetzung in Deutschland, auch für Bio-Unternehmen. Eine erhöhte Menge an aufgezogenen Brüdern wird zu erheblichen Veränderungen des Marktes für Geflügelfleisch führen, dies sollte im Rahmen der Folgenabschätzung aufgezeigt werden.

Foto Header: Ökologische Tierzucht gemeinnützige GmbH

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