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Tierhaltung in der Öko-Landwirtschaft

Die artgerechte, umwelt- und klimafreundliche Tierhaltung ist ein Grundpfeiler der ökologischen Landwirtschaft. Mit der EU-Öko-Verordnung, dem Bio-Grundgesetz, wird der höchste gesetzliche Standard für die Tierhaltung festgelegt.

Bio-Bäuerinnen und -Bauern setzen darauf, dass Bio-Rinder, -Schweine, -Hühner und Co. mit artgerechter Haltung und Fütterung gesund bleiben. Neben mehr Platz im Stall trägt frische Luft und Licht im Auslauf und auf der Weide dazu bei, dass sich Bio-Tiere zurückziehen oder stressfrei mit ihren Artgenossen interagieren können. Stroh zum Wühlen für Schweine, zum Scharren und Picken für Legehennen, ein eigener Fressplatz für Rinder, Raufutter sowie Platz im Stall und im Auslauf ermöglichen es Bio-Tieren, ihr arteigenes Verhalten auszuleben.

Bio-Tierhaltung ist auch öko: Denn Öko-Landwirtinnen und -Landwirte halten nur so viele Tiere auf ihren Flächen, wie Umwelt und Klima vertragen. Auch das Bio-Futter muss zu Teilen auf dem eigenen Hof angebaut werden oder muss aus der Region kommen. Mit dieser flächengebundenen Tierhaltung schützen Bio-Betriebe Böden und Gewässer vor Nitrat und es muss weniger Futter importiert werden – beispielsweise Soja aus Südamerika.

Die deutschen Öko-Verbände, deren Standards noch strenger sind als das europäische Bio-Recht, entwickeln die Bio-Richtlinien für die Tierhaltung stetig weiter. Die Verbände bessern Schwachstellen aus, für die es aktuell noch nicht die beste Lösung gibt. Darüber hinaus hilft eine zusätzliche Tierwohlkontrolle der Bio-Verbände dabei, die gute Tierhaltung auf den Betrieben weiter zu stärken und Erkenntnisse zu erlangen, die für eine zukunftsfähige Tierhaltung der gesamten Landwirtschaft nützlich sind.

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Pressemitteilung

„Jetzt Weg der europäischen Eierkennzeichnung gehen, nationalen Irrweg aufgeben“

BÖLW zum EU-Tierwohllabel
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Erfolgreiche Kennzeichnung auch fürs Tierwohl nutzen: Auf einen Blick erkennen, wie die Tiere der jeweiligen Stufe gehalten wurden.

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Stellungnahme

BÖLW zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Kükentötungsverbot)

Wirtschaftlichkeit, Forschung, Kennzeichnung, Kapazitäten - was mit einem Verbot einhergehen muss
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Kütentöten stoppen - dieses Ziel verfolgt die Bio-Bewegung seit Jahren und geht voran, etwa mit Zweinutzungszucht oder einem längeren Leben der Legehennen.

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Information

Bio-Schweinehaltung und Ferkelkastration

Vollnarkose, Ebermast, Immunokastration: Bestehende Verfahrensvielfalt muss erhalten werden
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Seit 2012 ist im Bio-Recht festgehalten, Öko-Ferkel nur mit Schmerzbehandlung oder Betäubung zu kastrieren. Zulässige Verfahren sollten möglich bleiben.

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Pressemitteilung

BÖLW zur Herbst-Agrarministerkonferenz

GAP / Ökolandbau / ASP / Weidetierprämie
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Amtschef- und Agrarministerkonferenz von Ländern und Bund tagt heute und morgen über Entwicklung der Landwirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit.

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Pressemitteilung

Ernährungswende jetzt, Bio als Vorbild nutzen

Felix Löwenstein Teil der Zukunftskommission Landwirtschaft
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Mammutaufgabe der Zukunftskommission Landwirtschaft in zwei Worten zusammengefasst: Ernährungswende jetzt.

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Pressemitteilung

“Systemwechsel einleiten / Bio zum Umbau der Tierhaltung nutzen“

BÖLW zur Sonder-Agrarministerkonferenz: Bund und Länder in der Pflicht
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Bund und Länder müssen jetzt Ergebnisse der Borchert-Kommission umsetzen.