Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft ist der Spitzenverband von Erzeugern, Verarbeitern und Händlern ökologischer Lebensmittel in Deutschland. [mehr]
Knapp vier Jahre wurde lang wurde um ein neues Bio-Recht gerungen. Am 17. Juni Juni trat das neue Bio-Basisrecht in Kraft. Fertig ist das Update der Öko-Verordnung damit aber noch nicht. Brüssel muss nun dafür sorgen, dass entscheidende Regeln ergänzt und Schwachstellen des neuen Bio-Rechts behoben werden. Erst dann ist die neue Öko-Verordnung komplett und muss ab 1.1.2021 angewendet werden.
Der Umbau von Landwirtschaft und Ernährung können nicht vertagt werden. Verantwortungsvolles Regieren bedeutet, dass sich die Bundesregierung den großen Herausforderungen wie Klimakatastrophe, Höfesterben, Artenzerstörung und ernährungsbedingten Krankheiten stellt und sich für starke ländliche Räume, eine umwelt- und klimafreundliche Landwirtschaft und artgerechte Tierhaltung einzusetzt.
2017 kauften die deutschen Kunden für über 10 Mrd. € Bio-Lebensmittel und -Getränke. Jeden Tag stellten fünf Bauern etwa 500 Fußballfelder Landwirtschaftsfläche auf Ökolandbau um - insgesamt fast 125.000 ha neue Bio-Fläche. Mittlerweile sind 10,9 % aller Betriebe Öko-Höfe. Die gesamte Bio-Fläche summiert sich auf über 1.375.000 Hektar.

Die Entwurf der EU-Kommission für die EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2020 taugt nicht für den nachhaltigen Umbau der Landwirtschaft. Es braucht eine neue GAP-Grundlage, die dafür sorgt, dass mit dem Agrarbudget umgesteuert wird - für starke Höfe, gesunde Umwelt und lebendige Dörfer. Der BÖLW appeliert an die Bundesregierung, auf einen EU-Budget zu dringen, dass zielgerichtet und nachhaltig in den Umbau investiert.
Zum BÖLW Nachhaltigkeitsmodell
Zur BÖLW-PM zum Entwurf der EU-Kommission für die GAP nach 2020
In einer 'Metastudie' untersucht Martin Qaim der Uni Göttingen die Potentiale und Grenzen des Ökolandbaus. Laut Zukunftsstiftung Landwirtschaft (ZSL) zeigt die Untersuchung "(...) wie einseitig und undifferenziert wissenschaftliche Schlussfolgerungen sein können." Für die ZSL erscheint fragwürdig, "unter welchen Parametern diese Studien ausgewertet wurden, etliche Fakten scheinen ohne Bezug zur Realität."
Zur Kurzbewertung der Zukunfststiftung Landwirtschaft
Zur BÖLW-Broschüre "Bio-Argumente"
Bereits seit 2009 sagt das EU-Recht, dass chemisch-syntetische Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat nur dann angewendet werden dürfen, wenn alle anderen Maßnahmen versagen. Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner muss deshalb dringend die Gute fachliche Praxis, also die verbindlichen Leitfaden für den Pflanzenschutz, verschärfen. 25.000 Bio-Betriebe in Deutschland zeigen, wie Pflanzenschutz komplett ohne umweltschädliche Wirkstoffe wie Glyphosat funktioniert.

Was Gentechnik ist, muss entsprechend geprüft, zugelassen und gekennzeichnet werden. Aber obwohl sich neuartige Verfahren wie CRISPR-Cas oder Genome Editing deutlich von herkömmlicher Züchtung unterscheiden, weil sie direkt das Erbgut manipulieren, findet nach derzeitiger Rechtslage keinerlei Regulierung statt. Keine Regulierung ist jedoch eine Entscheidung gegen das Vorsorgeprinzip. Das Gentechnikrecht muss angewendet werden.