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Pressemitteilung

BÖLW begrüßt Engagement von EU-Kommissar Hansen beim Bio-Recht

Situation bei Bio-Importen muss schnell geklärt werden; Höfe brauchen bei der Weide mehr Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten

Berlin, 31. Juli 2025. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt die jüngsten Äußerungen von EU-Kommissar Hansen beim Landwirtschaftsfest in Regen am Dienstag zu zwei wichtigen Themen beim Bio-Recht: der Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln und der Umsetzung der Weidevorgaben.   

Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln: 

Der Europäische Gerichtshof hat 2024 eine Unstimmigkeit im Bio-Recht aufgezeigt. Obwohl über Handelsabkommen Bio-Lebensmittel aus bestimmten anderen Staaten als gleichwertig in Europa anerkannt werden, war deren Kennzeichnung nicht klar genug geregelt. Hansen hat nun angekündigt, im Bio-Recht eine Änderung vornehmen zu wollen, damit diese Lebensmittel weiterhin sicher mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden können. Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand beim BÖLW, kommentiert: „Wir begrüßen die angestrebte rechtliche Änderung, denn sie sichert für Verbraucherinnen und Verbraucher eine klare Kennzeichnung, wenn sie zu Bio-Lebensmitteln greifen, und verhindert unsinnige neue Bürokratie für Bio-Hersteller. Wichtig ist nun, dass Kommissar Hansen die gesetzliche Änderung schnell und einfach auf den Weg bringt.“ 

Auslegung der Weidevorgaben: 

Durch eine unverständlich kurzfristig geänderte Auslegung der Weidevorgaben für Wiederkäuer beim Bio-Recht Anfang 2025 sind vor allem in Süddeutschland etliche Bio-Höfe in große Bedrängnis gekommen. Die Bio-Verbände haben sich bei Kommissar Hansen und bei den Bundesländern vehement für längere Übergangsfristen und eine flexiblere Auslegung eingesetzt. „Wir begrüßen es, dass Kommissar Hansen das Problem anerkennt und eine Verbesserung anstrebt. Wichtig ist nun, dass Änderungen innerhalb der nächsten Wochen wirksam werden, damit Bio-Höfe nicht aus der Produktion gedrängt werden. Hier müssen Bundesländer und Kommission zuerst die Spielräume bei der Auslegung nutzen“, so Röhrig. Weidehaltung ist und bleibt ein zentraler Bestandteil der Bio-Tierhaltung. 

Röhrig begrüßt die Initiative des Kommissars, im Bio-Recht die Vorgaben für die Öko-Tierhaltung zu überprüfen, um die Höfe zu stärken, die eine artgerechte ökologische Tierhaltung praktizieren. Er betont: „Damit eine artgerechte Bio-Tierhaltung in allen Regionen Europas möglich ist, braucht es praxisnahe und einfach umsetzbare Regeln. Unsinnige und realitätsferne Vorgaben müssen geändert werden.“ 


Ihr Kontakt zum BÖLW

Annette Bruhns
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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