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Regeln der Bio-Verarbeitung
Für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln sind in der EU-Öko-Verordnung anspruchsvolle gesetzliche Standards festgelegt. Mit dem Bio-Standard werden Öko-Rohstoffe schonend zu Käse oder Wurst, Brot oder Aufstrichen höchster Qualität und bestem Geschmack verarbeitet. Laut Bio-Recht ist vorgeschrieben, dass Bio-Lebensmittel zu 95 % aus ökologisch erzeugten Zutaten hergestellt werden müssen – nur 5 % der Zutaten, die auf einer speziellen Liste in der Öko-Verordnung aufgeführt sind, dürfen aus konventioneller Erzeugung stammen.
Der Anspruch von Bio-Produkten ist es, dass der natürliche Charakter und Geschmack von Lebensmitteln bei der Verarbeitung erhalten bleibt. Zusatzstoffe werden daher sehr sparsam eingesetzt: Von ca. 400 Zusatz- und Hilfsstoffen sind in Bio-Produkten nur etwa 70 erlaubt – mit diesen vor allem natürlichen Helfern wie Apfelpektin, Johannesbrotkernmehl oder Acerolakirschpulver und handwerklichem Know-how stellen Bio-Bäcker, -Käsehersteller oder -Metzger hochwertige, gesunde Bio-Lebensmittel her.
Gentechnik wird bei der Herstellung von Bio-Lebensmitteln ebenso wenig gebraucht und eingesetzt wie die radioaktive Bestrahlung, wie sie beispielsweise bei Kräutern üblich ist. Beides ist laut Öko-Verordnung tabu.
Die Verarbeitungsregeln in der Öko-Verordnung werden stetig weiterentwickelt und an den aktuellen Stand der Praxis und die neuesten Erkenntnisse aus der Forschung angepasst. Ab 2022 tritt ein neues Bio-Recht in Kraft, das derzeit erarbeitet wird.
Foto Header: Bohlsener Mühle