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Pressemitteilung

Bio-Geflügel: BÖLW mahnt EU-Kommission zu Kurskorrektur  

„Bewährte Strukturen nicht zerstören”

Domsühl, Berlin, 27.10.2025. Die Spitzen der Landwirtschaftsverbände im Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) haben sich auf dem Bio-Puten-Hof Zieslübbe in Mecklenburg-Vorpommern getroffen, um über die Öko-Geflügelhaltung zu beraten. Die Zukunft der Branche ist durch eine Neuauslegung der EU-Kommission massiv bedroht, weil künftig nur noch ein Mastgeflügelstall pro Hof erlaubt sein soll.  

Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbands, sagt:  

„Wer den Ökolandbau in Europa stärken will, darf bewährte Strukturen nicht zerstören. Wir brauchen praxisgerechte Regeln für die Bio-Geflügelhöfe, die Tierwohl, Umwelt und Betriebe gleichermaßen sichern. Die neue Auslegung würde Investitionen auf den Höfen zunichte machen und den Umbau hin zu einer besseren Tierhaltung zurückwerfen.“  

Bio-Mastgeflügelhalter dürfen seit Jahrzehnten mehr als einen Stall auf ihren Höfen betreiben. Diese Praxis ist Grundlage einer wirtschaftlich tragfähigen und zugleich tier- und umweltgerechten ökologischen Geflügelhaltung. Doch laut einer neuen Interpretation der EU-Kommission soll diese Regelung nicht mehr gelten. 

Die Folgen wären dramatisch: In Deutschland müssten rund 80 Prozent der Geflügelhalter einen Teil ihrer Produktion aufgeben. Ein funktionierendes System würde zerstört und der Ökolandbau in Deutschland und Europa massiv zurückgeworfen. Dabei ist gerade die Nachfrage nach Bio-Geflügelfleisch oft jetzt schon höher als das Angebot.  

Die deutschen Bio-Verbände fordern die EU-Kommission daher dringend zu einer Kurskorrektur auf.  

Hintergrund:

Die EU-Öko-Verordnung legt fest, dass ein Bio-Mastgeflügelstall nicht größer sein darf als 1.600 Quadratmeter, nicht aber, wie viele Ställe pro Betrieb erlaubt sind. Ein Gutachten im Auftrag des BÖLW zeigt auf, dass mehr als ein Mastgeflügel-Stall mit dem Bio-Recht vereinbar ist. Dem gegenüber legt die EU-Kommission die Öko-Verordnung so aus, dass nur ein Stall je Hof erlaubt sei.  
 
Infolge dieser Auslegung müssten viele Bio-Geflügelhalter ihre Ställe aufgeben oder aufwändige Betriebsteilungen machen, soweit überhaupt möglich. Viele Stallneubauten für Bio-Mastgeflügel wurden sogar vom staatlichen Agrarinvestitionsprogramm gefördert. Für sie gilt ein Umbauverbot von zwölf Jahren.   


Ihr Kontakt zum BÖLW

Annette Bruhns
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 +49 30 28482-308
bruhns[at]boelw.de