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Pressemitteilung

BÖLW begrüßt Forderungen des Bundesrates für ein besseres Bio-Recht

Berlin, 09.07.2015. Morgen wird der Bundesrat aller Voraussicht nach eine Stellungnahme zu den Beschlüssen der EU-Landwirtschaftsminister zur Revision der EU-Öko-Verordnung verabschieden. „Das Signal der Ländervertreter ist deutlich“, so Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). „Ein neues Bio-Recht darf nur dann beschlossen werden, wenn am Ende etwas Besseres heraus kommt als das, was wir heute haben. Die Beschlüsse des EU-Agrarrats vom Juni reichen dazu noch nicht aus. Eine besondere Verantwortung liegt nun beim Europa-Parlament, dass echte Verbesserungen des Bio-Rechts auf den Weg bringen kann.“ Das Signal der Länder sei deshalb wichtig, da sie für die Kontrolle und Umsetzung des Öko-Rechts verantwortlich sind.

Löwenstein wies darauf hin, dass gerade Umsetzungsfragen bei der Bio-Kontrolle ein bedeutender Anlass für die Revision der Öko-Verordnung waren. „Wer Bio besser machen will, muss zuerst für eine bessere Umsetzung des Bio-Rechts sorgen. Wir begrüßen es daher, dass im EU-Parlament die Schaffung einer 'Europäischen Öko-Agentur‘ diskutiert wird, die diese Lücke schließen soll.“ Dies sei insbesondere deshalb wichtig, weil die Zusammenarbeit der Mitglieds-staaten bei grenzüberschreitenden Betrugsfällen nur unzureichend funktioniert und weil die EU-Kommission die Kontrollstellen außerhalb der EU derzeit nicht ausreichend überwachen kann. Auch ihre Verantwortung bei der Anerkennung von Kontrollstellen für den Import von Bio-Produkten nimmt die EU-Kommission bis heute nur intransparent und mehr als schleppend wahr.

Der Bio-Spitzenverband BÖLW fordert, das geltende Öko-Recht nur dort zu verändern, wo es sinnvoll und notwendig ist. Darüber hinaus gelte es vor allem, Umsetzungsdefizite zu beheben. Die Bio-Kontrolle müsse im Bio-Recht bleiben und ihr prozessorientierter Charakter erhalten werden. Sondergrenzwerte für Bio dürfe es nicht geben. Bio-Importregelungen müssten zu mehr Sicherheit führen, aber nicht dazu, dass in Entwicklungsländern die Öko-Produktion unmöglich werde. Die Regeln sind so zu gestalten, dass Ökolandbau in allen Regionen Europas und welt-weit möglich ist.


Hintergrund: Wo steht der Revisionsprozess?
Im März 2014 hat die EU-Kommission eine umstrittene Vorlage für ein neues Bio-Recht vorgelegt. Der Rat stimmte seine Position dazu im Juni 2015 ab. Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben über 1.300 Änderungen zum Vorschlag der EU-Kommission formuliert, die derzeit diskutiert und im Herbst 2015 abgestimmt werden. Die EU-Kommission verkündete vor wenigen Tagen, dass sie das Gesetzgebungsverfahren – entgegen anders lautender Ankündigungen – nicht stoppen wird. Im Herbst starten EU-Agrarrat und -Parlament den von der EU-Kommission moderierten Trilog-Prozess, um das neue EU-Öko-Recht final auszuhandeln.



Ihr Kontakt zum BÖLW

Peter Röhrig
Geschäftsführender Vorstand

 +49 30 28482-307
presse[at]boelw.de

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