Berlin, 2. April 2026. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kritisiert, dass mit dem überarbeiteten Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung Bio-Betrieben doppelte Bürokratie zugemutet werden soll. Ausdrücklich begrüßt der Bio-Spitzenverband dabei die geplante Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, das ab 2027 auch in der Außer-Haus-Verpflegung, für verarbeitete Produkte und für Schweinefleisch aus dem Ausland gelten soll.
Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des BÖLW, kommentiert:
„Der Entwurf zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer baut Bürokratie auf, statt sie abzubauen: Bio-Betrieben sollen sich für die Kennzeichnung doppelt als Bio registrieren! Dabei werden Bio-Betriebe laut Gesetz jährlich kontrolliert – ihre Bio-Zertifikate sind tagesaktuell öffentlich verfügbar. Es braucht daher keine Doppelregistrierung wie im Gesetzesvorschlag vorgesehen.
Grundsätzlich begrüßt die Bio-Branche, dass es endlich einen Entwurf für die Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes gibt. Besonders positiv ist die geplante Ausweitung auf die Außer-Haus-Versorgung und auf verarbeitete Produkte. Ein wichtiger Fortschritt ist auch die praxisgerechte neue Regelung zum sogenannten Downgrading.
Selbst wenn die Kennzeichnung ausländischer Ware, die wir für richtig halten, der EU-Prüfung nicht standhalten sollte, muss das Gesetz zügig umgesetzt werden – als entscheidender Schritt für den Umbau der Tierhaltung. Nur so erhalten landwirtschaftliche Betriebe Planungssicherheit und Verbraucherinnen und Verbraucher Transparenz. Fleisch, Milch und Eier aus artgerechter Tierhaltung sind bereits heute zu erkennen: am Bio-Siegel.“




