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Pressemitteilung

Öko-Verordnung: EU beschließt Verschiebung

Agrarrat mit einstimmigem Votum

Berlin, 19.10.2020. Die EU-Agrarminister stimmte heute einstimmig dafür, die Anwendung des neuen Bio-Rechts um ein Jahr auf den 1.1.2022 zu verschieben. Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert:

„Die EU hat beschlossen, das neue Bio-Recht Europas ein Jahr später anzuwenden. Europas Bio-Bauern, -Herstellerinnen und Händlerinnen begrüßen das sehr!

Das Plus an Zeit wird dringend gebraucht, damit die genauen Bio-Regeln für hunderttausende Bio-Unternehmen gut und gründlich ausgearbeitet werden können. Der Puffer hilft auch der Branche, die Bio-Höfe, die Läden sowie Mühlen, Bäckereien oder Molkereien planvoll an das neue Recht anzupassen.

Ein solide ausgearbeitetes Bio-Recht bedeutet die Grundlage für den wichtigen Umbau von Europas Land- und Ernährungswirtschaft. Das 25 % Ökolandbauziel der EU Farm to Fork-Strategie können wir nur mit einem guten Bio-Grundgesetz erreichen. Und ohne Bio wird es nichts mit mehr Artenvielfalt, sauberem Wasser, Klimaschutz und artgerechter Tierhaltung in Europa.

Neben einem soliden Bio-Recht brauchen Öko-Betriebe und auch die Kolleginnen und Kollegen, die auf Bio umstellen wollen, eine zukunftsfähige EU-Agrarpolitik. Wenn EU-Agrarrat und Europaparlament diese Woche über die GAP verhandeln, müssen die Agrarmilliarden künftig in Öko-Leistungen der Höfe wie Arten-, Klima-, Tier- oder Bodenschutz investiert werden.“

Hintergrund

Die neue Bio-Verordnung (2018/848) ist seit dem 17. Juni 2018 in Kraft und sollte ab 1. Januar 2021 von allen Bio-Unternehmen und Kontrollstellen und -behörden in der EU angewendet werden. Mit der Initiative der EU-Kommission wird der Zeitpunkt der Anwendung auf den 1. Januar 2022 verschoben. Bis zum Inkrafttreten des neuen Bio-Rechts gilt das bewährte, gültige Bio-Recht. Die Verschiebung ist notwendig geworden, weil der ohnehin schon ehrgeizige Zeitplan durch Verzögerungen, die durch den Corona-Lockdown verursacht waren, nicht mehr einzuhalten ist.

Anfang September hatte die EU-Kommission die Verschiebung vorgeschlagen. Anfang Oktober stimmte das EU-Parlament zu. Mit dem Beschluss des EU-Agrarrates, in dem sich alle Länder für eine spätere Anwendung aussprachen, ist die Verschiebung beschlossen und das neue Bio-Recht wird erst ab 2021 angewendet.

Seit Mitte 2018 wird mit hohem Zeitdruck an wichtigen ergänzenden Regeln für das neue Bio-Recht gearbeitet. Diese betreffen alle Bereiche der neuen Öko-Verordnung: Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel, Kennzeichnung, Kontrolle und Importe. Insgesamt sind mindestens 13 Rechtsakte in Vorbereitung, von denen erst zwei tatsächlich abgeschlossen worden sind. Aktuell wird insbesondere an Rechtsakten zu Kontrolle und Importen gearbeitet.


Ihr Kontakt zum BÖLW

Peter Röhrig
Geschäftsführender Vorstand

 +49 30 28482-307
presse[at]boelw.de

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