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Revision der EU-Öko-Verordnung: Gefährliche Hängepartie

Kaum Fortschritte in Trilog-Verhandlungen / Kommission zieht rote Linien anstatt zu vermitteln

Berlin, 13.05.2016. „Die Verhandlungen über das europäische Bio-Recht kommen kaum voran“, kommentiert Jan Plagge, Vorstand des Bio-Dachverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), die sechste Trilog-Runde, die gestern in Brüssel stattfand. „Trotz intensiver Verhandlungen in den vergangenen zwei Jahren ist bis zum Ende der niederländischen Ratspräsidentschaft im Juni kein Abschluss der Revision der EU-Öko-Verordnung in Sicht. Das Ganze gerät immer mehr zu einer gefährlichen Hängepartie für Bio-Produzenten.“

„Bio-Bauern und Unternehmer, die auf Öko-Produktion umstellen wollen, brauchen einen guten und verlässlichen Rechtsrahmen, der auf dem bestehenden Recht aufbaut“, betont Plagge und kritisiert das Vorgehen der EU-Kommission scharf. „Die EU-Kommission macht ihren Job nicht. Anstatt als Vermittler im Trilog praxistaugliche Kompromissvorschläge zu erarbeiten, zieht sie weiter eigene rote Linien und gefährdet damit ein verbessertes Bio-Recht.“ So hatten EU-Mitgliedsstaaten und -Parlament dem Kommissionskonzept, Bio-Bauern für den Pestizideinsatz ihrer Nachbarn und deren Abdrift haftbar zu machen, schon längst eine klare Absage erteilt. Die Kommission bringt jetzt dieses Konzept, das eine Umkehr des Verursacherprinzips bedeutet, als „Actionlevel“ zurück in die Verhandlungen. „Das ist inakzeptabel“, sagt der BÖLW-Vorstand. „Wenn die EU-Kommission die Pestizid-Belastung für die Bürger verringern will, muss sie für einen geringeren Pestizid-Eintrag in die Umwelt sorgen anstatt Bio-Bauern neue Bürden aufzuerlegen, die diese Ackergifte gar nicht einsetzen. Stattdessen setzt die Kommission weiter auf den massiven Einsatz von Pestiziden wie man zuletzt am Vorschlag für die Zulassungsverlängerung des Totalherbizides Glyphosat sieht.“

Wenn das neue EU-Bio-Recht besser werden soll als das bestehende, ist es entscheidend, dass Regeln zur Bio-Kontrolle in der Öko-Verordnung verbleiben und nicht in die allgemeine Lebensmittelkontrolle verschoben werden. Die Bio-Kontrolle muss weiterhin den Prozess und nicht nur das Produkt ins Visier nehmen und jährlich erfolgen. „Die Vorschläge des EU-Parlaments zur verbesserten Umsetzung der Bio-Kontrolle bieten eine geeignete Grundlage, damit Bio noch sicherer wird und Betrug oder Verstöße verhindert werden können“, so Plagge. „Durch Klärung der Abläufe und Zuständigkeiten, bessere Informationsflüsse und eine konsequente Nachverfolgung von Verstößen lässt sich viel mehr für die Sicherheit von Bio-Produkten erreichen als durch eine Verlagerung der Bio-Kontrolle und eine einseitige Fixierung auf Schwellenwerte, wie sie die Kommission will.“

Damit Bio in Ländern außerhalb der EU nicht abgewürgt wird, müssen die EU-Regeln auch an die speziellen administrativen und rechtlichen Strukturen der Drittländer angepasst werden können. „Wenn Überwachungsbehörden für den Bio-Bereich oder Instrumente wie die Saatgut-Datenbank in Drittländern nicht vorhanden sind, so ist die angestrebte vollständige Anwendung des EU-Bio-Rechts auf diese Länder nicht möglich“, so Plagge abschließend.



Ihr Kontakt zum BÖLW

Peter Röhrig
Geschäftsführender Vorstand

 +49 30 28482-307
presse[at]boelw.de

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