Der BÖLW begrüßt den von der EU-Kommission am 16. Dezember 2025 vorgelegten Vorschlag zur Öffnung der Öko-Basisverordnung 2018/848, da er sich auf wenige gezielte Änderungen be schränkt und wichtige Anliegen des Bio-Sektors aufgreift. Der Vorschlag will die klare Kennzeichnung von Bio-Produkten auch bei gleichwertigen Importen sichern, Unterbrechungen im internationalen Handel vermeiden und die Komplexität der Öko Verordnung an einigen wichtigen Punkten zu verringern, um die Wettbewerbsfähigkeit des Bio Sektors zu erhöhen und seine Resilienz stärken. Die hohen Standards der EU-Öko-Verordnung sollen erhalten werden. Diesem Anspruch wird der Vorschlag zu guten Teilen gerecht. Wichtig ist, dass neben dem Gesetzesvorschlag hier die von der EU-Kommission vorgelegte Roadmap zur Anpassung von Interpretationen und nachgelagerten Rechtsakten zügig umgesetzt wird.
Unsere Bewertung der vorgeschlagenen Änderungen an der Öko-Verordnung finden Sie hier.




