Berlin, 16. Dezember 2025. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) fordert den Rat der EU und das EU-Parlament nachdrücklich dazu auf, die heute vorgelegten Pläne der EU-Kommission zur Vereinfachung der Öko-Verordnung (EU 2018/848) rasch und ohne Änderungen zu beschließen. Andernfalls drohen Lieferengpässe und Lücken in den Regalen der Supermärkte – und das bei steigender Nachfrage nach Bio-Produkten.
Tina Andres, Vorsitzende des Bio-Spitzenverbands, sagt:
„Wir begrüßen es, dass die EU-Kommission die EU-Bio-Kennzeichnung weiterhin für gleichwertige Importe ermöglichen will, und damit die Funktionsfähigkeit des europäischen Bio-Marktes nach dem sogenannten Herbaria-Urteil des Europäischen Gerichtshofs gewährleistet bleibt. Genauso wichtig ist es, dass die Kommission die heimische Bio-Geflügelhaltung vor unsinnigen Veränderungen bewahren und neue bürokratische Lasten bei Reinigungsmitteln in der Bio-Verarbeitung streichen will. Zudem will sie die Regeln für die Gruppenzertifizierung im globalen Süden erleichtern, die zuletzt für größere Probleme sorgten.
Rat und Parlament fordern wir auf, den technischen Vorschlägen der EU-Kommission jetzt im Schnellverfahren zuzustimmen. Denn ohne schnelle Beschlüsse würde die derzeitige Frist für Bio-Handelsabkommen Ende 2026 ablaufen. Kommt die von der Kommission vorgeschlagene Fristverlängerung bis 2036 nicht, wäre der Im- und Export von Bio-Lebensmitteln in Gefahr.
Damit jetzt ein schnelles und einfaches Gesetzgebungsverfahren gelingen kann, ist es wichtig, dass weitere Änderungen in der für morgen angekündigten „Roadmap“ benannt werden. Die Kommission muss ihre Spielräume zur Vereinfachung über nachgelagerte Rechtsakte und Interpretationen ausschöpfen und einfachere und flexiblere Auslegungen z. B. bei der Weide oder bei der Überdachung der Ausläufe ermöglichen.
Im Namen der deutschen Bio-Branche und ihren mehr als 380.000 Beschäftigten fordere ich die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Abgeordneten dringend auf, sich jetzt nicht in Details zu verlieren. Nur wenn die Pläne der Kommission noch 2026 Gesetz werden, hat Bio eine Chance, Marktanteile auszubauen und weitere Arbeitsplätze zu schaffen.“
Hintergrund
Am 16. Dezember 2025 hat die EU-Kommission einen Änderungsvorschlag zur gezielten Vereinfachung der Öko-Basisverordnung (EU) 2018/848 vorgelegt. Der Entwurf beschränkt sich auf wenige gezielte Eingriffe und ist hier abrufbar: https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=SWD(2025)424&lang=en
Der Änderungsvorschlag wird von einer Roadmap begleitet, in der die EU-Kommission ihre Pläne für weitere Vereinfachungen des Bio-Rechts über nachgelagerte Rechtsakte und nicht legislative Maßnahmen zur Harmonisierung der Umsetzung und für eine leichtere Umsetzung offenlegt. Die Roadmap ist für den 17. Dezember angekündigt. Erst beides zusammen ergibt ein umfassendes Bild, wo die Kommission Ansatzpunkte zur Entschlackung des Bio-Rechts sieht und ob sie die wichtigen Anliegen des Bio-Sektors aufgegriffen hat.
Mehr Informationen: https://www.boelw.de/themen/eu-oeko-verordnung/vereinfachung-oekoverordnung/




