Being Organic in EU
Being Organic in EU
  •  News 
Pressemitteilung

EU-Parlament muss Bio-Markt schützen

Bio-Spitzenverband mahnt zur Eile bei der Novelle des Bio-Rechts

Berlin, 8. Juli 2026. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) mahnt die EU-Abgeordneten vor der Abstimmung des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments (EP) zur Änderung des Bio-Rechts am 14. Juli zur Eile. Nur auf diese Weise könne die EU-Öko-Verordnung rechtzeitig geändert werden, dass Bio-Importe etwa aus Indien oder den USA zum Jahreswechsel nicht wegfallen.  

„Das EU-Parlament muss jetzt schnell entscheiden, damit bis Jahresende Klarheit bei der Einfuhr und Kennzeichnung von Bio-Importen herrscht“, mahnt Peter Röhrig, geschäftsführender BÖLW-Vorstand. Andernfalls drohten Bio-Verarbeitern und -Händlern große Einbußen. Er warnt zugleich vor unnötiger Bürokratie: Eine verpflichtende Länderkennzeichnung auf Bio-Produkten würde insbesondere Verarbeiter mit wechselnden Rohwarenherkünften vor erhebliche praktische Probleme stellen.   

Die Kompromissvorschläge des EP enthalten aus Sicht des Branchenverbands wichtige Verbesserungen für die Öko-Tierhaltung, darunter eine neue Regelung für Auslaufüberdachungen und zum Auslauf für Junggeflügel, die viele Höfe in Deutschland entlasten würde. Für falsch hält der BÖLW dagegen den Vorschlag, die Weidehaltung von Bio-Tieren zur freiwilligen Option zu machen. Der Weidegang gehöre zum Kern der artgerechten Tierhaltung. Der Verband fordert das Parlament auf, diesen Punkt entweder zu ändern oder aus dem Kompromiss herauszulösen.   

„Aufweichungen bei den Standards lehnen wir ab“, betont Röhrig. Bei Veränderungen im Recht seien allerdings realistische Übergangsfristen für die Anpassung an die neuen Regeln sowie für den Abverkauf bereits erzeugter Produkte für die Markt-Beteiligten erforderlich. 

„Bio ist eine europäische Erfolgsgeschichte. Damit das so bleibt, brauchen Höfe und Unternehmen verlässliche Regeln, starke Standards und weniger unnötige Bürokratie.“ Mit Blick auf den engen Zeitplan appelliert der Branchen-Repräsentant an die Abgeordneten, sich für nötige Änderungen einzusetzen, ohne das gesamte Gesetzgebungsverfahren zu gefährden.  

Hintergrund:  

Die EU-Kommission hat im Dezember 2025 einen Gesetzesvorschlag zur Vereinfachung der EU-Öko-Verordnung vorgelegt. Die Mitgliedstaaten haben ihre Position dazu im Mai 2026 verabschiedet. Im EU-Parlament haben die Berichterstatter Kompromissvorschläge erarbeitet, die einen Großteil der 228 Änderungsanträge von EU-Abgeordneten berücksichtigen. Die Vorschläge stehen am 14. Juli 2026 im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments zur Abstimmung und sollen im September im Plenum verabschiedet werden. Danach folgt der Trilog, an dessen Ende die Änderungen zur Öko-Verordnung beschlossen werden. Ziel ist ein Abschluss bis Ende des Jahres, weil dann eine Übergangsfrist für Bio-Handelsabkommen mit elf Ländern ausläuft, deren Ende massive Auswirkungen auf den Import und Export von Bio-Waren haben kann.   

Anlass für die Änderung der EU-Öko-Verordnung war auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Herbaria. Danach dürfen Bio-Waren aus Staaten, mit denen die EU ein Abkommen über gleichwertige Bio-Standards geschlossen hat, teilweise nicht mehr das EU-Bio-Siegel tragen. Dies soll durch geänderte Kennzeichnungsregeln gelöst werden.


Ihr Kontakt zum BÖLW

Annette Bruhns
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 +49 30 28482-308
bruhns[at]boelw.de