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Pressemitteilung

Rechtsgutachten: Neue-Gentechnik-Verordnung rechtswidrig

Bio-Spitzenverband warnt EU-Parlament vor doppeltem Rechtsbruch

Berlin, 6. Mai 2026. Die im Trilog geeinte EU-Verordnung über neue genomische Techniken („NGT-Verordnung“) bricht geltendes Recht gleich zweimal. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei GGSC im Auftrag des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Die NGT-Verordnung will bestimmte gentechnisch veränderte Organismen aus dem Gentechnikrecht ausnehmen und damit etwa von der Pflicht zur Risikoprüfung und zur Kennzeichnung befreien. Das EU-Parlament muss der Verordnung noch zustimmen. 

Der Verzicht auf jegliche Risikoprüfung verstößt laut GGSC doppelt gegen geltendes Recht: Es verletzt das in den EU-Verträgen vorgesehene Vorsorgeprinzip und unterläuft die Anforderungen des Cartagena-Protokolls zur UN-Biodiversitätskonvention. Diese verlangt eine Risikoprüfung vor der Freisetzung jedweder genveränderter Organismen (GVO). 

Dabei unterstellt der Gesetzestext, dass bestimmte, vom Gesetzgeber definierte DNA-Veränderungen an NGT-Pflanzen diese gleichwertig machten mit herkömmlich gezüchteten Pflanzen, und nimmt diese mit dieser willkürlichen Festlegung vom Gentechnikrecht aus. Dies soll laut Verordnung sogar dann nicht rückgängig gemacht werden dürfen, wenn nach einer Freisetzung tatsächlich schädliche Folgen festgestellt werden. 

Die Gutachter monieren weiter, dass NGT-Erzeugnisse künftig nur schwer als solche erkennbar sein würden, da die neue Verordnung nur die Kennzeichnung von Saatgut verlange. Daraus gewonnene Erzeugnisse müssten dagegen nicht gekennzeichnet werden. Und zwar „ganz egal“, so die Gutachter auf Nachfrage, ob es „um Baby-Nahrung, Kekse oder Tiefkühlkost“ gehe.

Stimme das EU-Parlament dieser aus Sicht der Juristen „rechtswidrigen“ Verordnung zu, könne ein Mitgliedstaat die Gültigkeit der Verordnung unmittelbar vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen lassen. Wenn das Parlament die NGT-Verordnung annehme, sei auf eine zeitnahe EuGH-Prüfung im Sinne des Schutzes von Mensch, Tier und Umwelt zu hoffen. 

Tina Andres, BÖLW-Vorstandsvorsitzende, kommentiert:

„Selten hat auf den EU-Abgeordneten eine derartig hohe Verantwortung gelastet. Geben die Volksvertreter dem Druck der Chemielobby nach und stimmen der NGT-Verordnung zu, setzen sie die Bevölkerung Europas unabsehbaren Risiken aus. Absehbar dagegen ist, dass Europa den Wettlauf um Patente auf Saatgut verlieren wird, dem die Verordnung Tür und Tor öffnet. Längst beherrschen Konzerne in den USA und China den Patente-Markt. Wenn sich die hiesige Lebensmittelwirtschaft vom bewährten Sortenschutz verabschiedet und auf eine auf Patenten basierende Züchtung und Erzeugung setzt, drohen ihr vergleichbare Abhängigkeiten wie im fossilen Sektor. 

Die Öko-Züchtung zeigt, dass Innovation für mehr Klimaresistenz heute schon sehr gut ohne Gentechnik funktioniert: etwa durch die samenfeste Zucchini-Sorte „Serafina“, die sich bei Trockenstress qualitativ vorteilhafter zeigt, oder durch samenfesten Winterblumenkohl, der durch Aussaat im Sommer keine beheizte Anzucht benötigt, später das Winterwasser im Boden nutzt und dabei von geringem Schädlingsdruck profitiert.   

So froh wir sind, dass Bio auch in Zukunft gentechnikfrei wirtschaften kann, weil wenigstens gentechnisch verändertes Saatgut gekennzeichnet werden muss, so sehr sind wir besorgt. Wir appellieren an die EU-Abgeordneten, diese rechtswidrige und für Mensch, Umwelt und Wirtschaft gefährliche Deregulierung des Gentechnikrechts abzulehnen!” 

Hintergrund 

Die von der EU-Kommission geplante NGT-Verordnung wurde Anfang Dezember im Trilog geeint. Die Abstimmung im zuständigen ENVI-Ausschuss des EU-Parlaments ist auf Anfang Juni terminiert. Die Abstimmung im EU-Parlament soll anschließend, voraussichtlich Mitte Juni, stattfinden. 

Das Gutachten finden Sie hier


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Annette Bruhns
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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