Berlin, 14. Mai 2025. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt, dass EU-Agrarkommissar Christophe Hansen die umfassenden Umweltleistungen von Bio-Höfen wieder anerkennen will. Dies ist Teil des heute in Brüssel vorgestellten Vereinfachungspakets zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbands BÖLW, kommentiert:
„Agrarkommissar Christophe Hansen gibt ein richtiges Signal! Höfe, die nach den strengen Umweltauflagen der EU-Öko-Verordnung wirtschaften, sollten nicht zusätzlich Auflagen erfüllen müssen, die für die konventionelle Wirtschaftsweise konzipiert wurden. Diese seit 2022 verlangte Nachweispflicht haben für Bio-Höfe deutlich mehr Bürokratie bedeutet – ohne Gewinn für die Umwelt. Dieses Signal ermutigt zur Umstellung auf Bio und trägt somit dazu bei, dass die EU ihr 25-Prozent-Ökolandbau-Ziel erreicht. Das hilft, die Biodiversität und die Gewässer zu schützen, und macht unser Ernährungssystem sicherer.
So richtig es ist, bei Bio doppelte Auflagen abzubauen, so kritisch ist es, dass die Agrar-Umweltauflagen insgesamt gemindert werden sollen. Die jährlichen Schäden durch die Landwirtschaft in Höhe von 90 Milliarden Euro allein in Deutschland werden weiter steigen.“
Hintergrund
Bereits von 2014 bis 2021 wurde die Öko-Bewirtschaftung als umfassende Umweltleistung anerkannt unter dem Titel „green by definition“. Bestimmte Basis-Auflagen, um die Agrarförderung zu erhalten, galten von Bio-Höfen als erfüllt. Dieses Prinzip soll nun wieder eingeführt werden. Wissenschaftliche Studien bestätigen die hohen Umweltleistungen der Öko-Bewirtschaftung (bit.ly/43jG3Kd). Das Vereinfachungspaket sieht vor, dass Bio-Betriebe über die Auflagen der Öko-Verordnung den „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" (GLÖZ) in bestimmten Bereichen bereits erfüllen.
Foto: European Union, 2025