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Pressemitteilung

BÖLW-Statement zum BMEL-Dialog zu neuartigen Gentechniken

Gentechnik-Verfahren auch als Gentechnik bewerten und regulieren

Berlin, 25.04.2017. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) lud zu einer Dialogveranstaltung zu neuartigen Gentechniken nach Berlin ein, auf der die Anwendung des „Genome Editing“ in Forschung und Praxis diskutiert werden sollte. Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), war dabei und kommentiert:

„Die Mit-Erfinderin der CRISPR-Cas-Technologie, Emmanuelle Charpentier, hat das Verfahren selbst als ‚mächtiges Werkzeug‘ zur Manipulation des Genoms bezeichnet. Angesichts der potenziellen Folgen des Einsatzes dieser und ähnlicher Technologien fordern wir eine breite gesellschaftliche Diskussion über Chancen und Risiken, die sich nicht allein an Heilsversprechen orientieren darf. Voraussetzung für einen fundierten Dialog ist eine ausgewogene natur- sowie wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Debatte. Dabei dürfen nicht nur die zu Wort kommen, die neuartige Gentechniken einsetzen wollen oder von deren Entwicklung leben.

Die Debatte über CRISPR und Co. muss eine Debatte über Eigentumsrechte und Patentierung werden. Denn obwohl der rechtliche Status der neuartigen Techniken nicht geklärt ist, melden Unternehmen bereits fleißig Patente an. Der Bundestag hatte sich einhellig gegen Patente auf Nutzpflanzen und Tiere ausgesprochen.

Wichtig ist, dass die über 45.000 Bio-Züchter, -Landwirte, -Verarbeiter- und -Handelsunternehmen das Recht auf eine freie Wahl bei Rohstoffen und Saatgut haben und vor wirtschaftlichen Schäden geschützt werden. Bei Bio ist der Einsatz der Gentechnik verboten. Deshalb muss die Bundesregierung verhindern, dass Pflanzen oder Tiere in die Umwelt gelangen, deren gentechnikrechtlicher Status auf EU-Ebene nicht abschließend geklärt ist.

Jede Freisetzung der neuartigen Gentechnik-Pflanzen oder -Tiere muss bis zu einer verbindlichen Entscheidung auf EU-Ebene vorsorglich wie Gentechnik behandelt werden. Die Bundesregierung muss das sicherstellen. Alles andere würde den dynamischsten Wachstumsmarkt im Agrarsektor massiv gefährden. Es würde auch dem Ziel der Bundesregierung zuwiderlaufen, den Ökolandbau auf 20 % der Agrarflächen auszuweiten. Die Bundesregierung muss auch sicherstellen, dass die neuartigen Verfahren einer umfassenden Risikobewertung unterliegen.“


Hintergrund*
In den vergangenen Jahren wurden neuartige Techniken zur Manipulation von Pflanzen, aber auch Tieren, entwickelt. Offen ist immer noch, ob die so erzeugten Organismen rechtlich als “genetisch verändert“ gelten müssen oder nicht. Die Definition ist dafür entscheidend, ob Pflanzen das Gentechnik-Zulassungsverfahren durchlaufen und als solche gekennzeichnet werden müssen – oder ob eine einfache Registrierung reicht.

Warum ist es den Unternehmen so wichtig, dass ihre Technologien und Pflanzen nicht als Gentechnik eingestuft werden? Gentechnik gilt als Risikotechnologie. Daher müssen gentechnisch veränderte Organismen in der EU ein spezielles Zulassungsverfahren durchlaufen und dann entsprechend gekennzeichnet werden. Darüber hinaus ist der Anbau von Gentechnik-Pflanzen in Europa an Auflagen gekoppelt. So müssen zwischen Feldern mit und ohne Gentechnik Abstände eingehalten werden.

Es ist also sowohl für die Entwickler der Pflanzen als auch für Landwirte und Verbraucher von entscheidender Bedeutung, ob die mit den neuen Techniken gezüchteten Organismen als Gentechnik eingestuft werden oder nicht. Über die teils komplizierten Details gehen die Meinungen jedoch stark auseinander.

Die EU-Kommission hatte bereits vor einige Jahren angekündigt, eine Bewertung einiger neuer Techniken vorzunehmen hinsichtlich der Frage, ob sie in den Geltungsbereich der EU-Gentechnikgesetzgebung fallen. Oder ob die durch diese Techniken entstandenen Pflanzen und Tiere in Zukunft ohne Risikobewertung und Auflagen angebaut und verwendet werden können. Bisher entschieden hat der EU-Gesetzgeber nichts. Trotzdem tauchten diese bereits in einer Passage für das neue Gentechnik-Gesetz auf. Klar ist: Die Streichung der Passage zu neuartigen Gentechnikverfahren wie CRISPR-Cas in der Begründung in absolut notwendig. Es muss klargestellt werden, dass keine nationale Zulassung solcher Verfahren – bzw. von aus ihnen entstandenen Organismen – erfolgen darf, bevor auf EU-Ebene eine gentechnikrechtliche Einstufung vorgenommen wurde.

* mit Textauszügen des Informationsdienstes Gentechnik

Die BMEL-Veranstaltung wurde von verschiedenen Stakeholdern unter dem Hashtag #neueGentechnik auf Twitter fortlaufend kommentiert.




Ihr Kontakt zum BÖLW

Peter Röhrig
Geschäftsführender Vorstand

 +49 30 28482-307
presse[at]boelw.de

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