Berlin, 21. Oktober 2025. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sieht vor allem bei Importen echten Bedarf für die von der EU-Kommission geplante Anpassung der EU-Öko-Verordnung (2018/848). Für andere wichtige Vereinfachungen empfiehlt der BÖLW flexiblere Auslegungen und nachgelagerte Rechtsakte.
Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbands:
„Wir begrüßen, dass die EU-Kommission das EU-Öko-Basis-Recht öffnen will, um wichtige Anpassungen vorzunehmen, die nur auf diesem Weg zu erreichen sind. Erstens muss die Kennzeichnung von gleichwertiger Bio-Ware aus dem Ausland rechtssicher gefasst werden, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Fall Herbaria gezeigt hat. Zweitens braucht es längere Fristen für neue gegenseitige Bio-Abkommen mit Drittländern. Derzeit sind die Verhandlungen mit zwölf Bio-Handelspartnern, darunter die USA, Indien, Neuseeland, Argentinien oder Korea, noch nicht so weit, um die Ende 2026 auslaufenden Vereinbarungen rechtzeitig abzulösen. Damit der Handel mit Bio-Produkten mit Drittländern ungehindert weiterlaufen kann, sind diese beiden Änderungen für den Bio-Sektor besonders essenziell.
Wichtig ist, dass die Eingriffe ins EU-Öko-Basis-Recht jetzt in einem schnellen Verfahren erfolgen. Deshalb raten wir, sich auf wenige Themen zu beschränken. Dazu gehört eine bessere Regelung für Reinigung und Desinfektion in verarbeitenden und handelnden Betrieben. Hier befürworten wir eine Abkehr vom Prinzip der Positivlisten hin zu Kriterien für einen Ausschluss gefährlicher Wirkstoffe.
Die Kommission ist gut beraten, alle anderen nötigen Verbesserungen für Bio-Betriebe über die bewährten schlanken Verfahren für nachgelagerte Rechtsakte vorzunehmen. Oft sind schon flexiblere Auslegungen hilfreich.
Von besonderer Bedeutung sind dabei Verbesserungen bei der Öko-Tierhaltung, etwa bei der Weide, der Geflügelhaltung und der Überdachung von Ausläufen.”
Hintergrund:
Stellungnahme des BÖLW zur Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung