Pexels / Alexey Demidov
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Pressemitteilung

EuGH erlaubt Kalzium-Zutat in Bio-Lebensmitteln

Lithothamnium darf in Bio-Produkten verwendet werden

Berlin, 22. Oktober 2026. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Verwendung von Bio-zertifiziertem Lithothamnium, wonach das von Natur aus kalziumreiche Rotalgenkalk-Pulver als Zutat gilt und in Bio-Lebensmitteln wie beispielsweise Haferdrinks eingesetzt werden kann.

Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des BÖLW, kommentiert:

„Das ist eine gute Entscheidung für Bio! Der EuGH schafft hier Klarheit und verhindert unnötige Beschränkungen für Bio-Lebensmittel. Die Entscheidung kommt dem Wunsch von Verbraucherinnen und Verbrauchern nach kalziumhaltigen Pflanzendrinks entgegen und schafft somit Wahlfreiheit am Verkaufsregal.“

Hintergrund

Lithothamnium calcareum ist eine Rotalgenart, deren abgestorbene Kalkgerüste aus Calcium und Magnesiumcarbonat bestehen. Das kalziumreiche Algengerüst kann gereinigt zu einem Pulver vermahlen werden. Dieses kann dann als natürlicherweise mineralstoffreiche Zutat in einem Lebensmittel eingesetzt werden.

Das Urteil fiel am 22. Oktober 2026 in der Ersten Kammer des EuGH im Verfahren Lima BV gegen die Flämische Region, Rechtssache C-296/25.


Ihr Kontakt zum BÖLW

Annette Bruhns
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 +49 30 28482-308
bruhns[at]boelw.de