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Pressemitteilung

Gentechnik: Abgeordnete müssen sich für wirksames Opt-out einsetzen

Schmidts Entwurf führt zu Gentechnikanbauverbot-Verhinderungsgesetz

Berlin, 20.10.2016. Am 6. Oktober 2016 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium einen neuen Entwurf für ein Gesetz zu Gentechnikanbauverboten (Opt out) vorgelegt, den BÖLW, viele andere Verbände und zehn Bundesländer scharf kritisieren. Heute Nachmittag, voraussichtlich 16:30 Uhr, findet im Deutschen Bundestag die erste Beratung eines bereits 2015 vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfes zum gleichen Thema statt. Der Vorsitzende des Bio-Dachverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, kommentiert:

„80 % der Bürger wollen keine Gentechnik auf dem Acker. Das kann das Parlament nicht ignorieren, wenn heute und in den nächsten Monaten über die verschiedenen Gesetzentwürfe für Gentechnikanbauverbote beraten wird.

Wir brauchen ein Gesetz, das bundesweite, wirksame Anbauverbote ermöglicht. Drei Gentechnik-Pflanzen warten in Brüssel aktuell auf eine Anbauzulassung.

Die Abgeordneten müssen sich am Opt-out-Entwurf des Bundesrates orientieren, damit der Anbau von Gentech-Pflanzen wirklich bundesweit und konsequent ausgeschlossen ist. Der aktuelle Vorschlag von Landwirtschaftsminister Schmidt muss dringend korrigiert werden, sonst haben wir am Ende ein Gentechnikanbauverbot-Verhinderungsgesetz.“

Zur BÖLW-Stellungnahme zum Gesetzentwurf


Hintergrund
Ob und welche gentechnisch veränderten Pflanzen in Europa angebaut werden dürfen, entscheidet die Europäische Union in einem umstrittenen Zulassungsverfahren. 2014 einigte man sich darauf, dass einzelne Mitgliedsstaaten über nationale Gentech-Anbauverbote künftig leichter selbst entscheiden dürfen – das sogenannte Opt-out. Dieser Beschluss soll aktuell in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Bundesländer hatten bereits im vergangenen Jahr beschlossen: Gentechnik-Anbauverbote sollen einheitlich vom Bund ausgesprochen werden. Die Regierungspartei SPD und alle SPD-geführten Landesregierungen hatten sich wiederholt für einheitliche Gentechnik-Anbauverbote für ganz Deutschland ausgesprochen. Bundesumweltministerin Hendricks konnte sich mit Landwirtschaftsminister Schmidt lange nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen.

Der jetzt vom BMEL vorgelegte Entwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes, der das Brüsseler Opt-out in nationales Recht umsetzt, soll am 2. November vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Die Kritikpunkte am Gesetz-Entwurf auf einen Blick:

  • Unnötig hohe Hürden schon für die „Phase I“ der Anbauverbote: Es müssen mehr Voraussetzungen gegeben sein als laut EU-Richtlinie vorgeschrieben sind. So sollen z. B sechs Bundesministerien laut Entwurf jede Opt out-Entscheidung einstimmig beschließen müssen, darunter völlig unverständlicher Weise auch das BMBF, welches – da es um kommerziellen und nicht den Versuchsanbau von Gentechnik-Pflanzen geht – nicht involviert werden muss.
  • Länderregelung unnötig und mit großen Risiken behaftet: Klappt die Einigung der sechs Ressorts nicht, können die Länder Verbote erlassen. Das würde in der Praxis zu einem Flickenteppich von Länderverboten führen.
  • Bundesregierung wird ihrer Verantwortung bei der Verhängung wirksamer Anbauverbote nicht gerecht und schiebt die Verantwortung auf die Länder ab, weil sich der Bund z. B. nicht an der Recherche von Gründen für Anbauverbote beteiligt.
  • Aufweichung der Nulltoleranz durch die Hintertür: Obwohl das nichts mit Opt out zu tun hat, will Minister Schmidt dafür sorgen, dass ein nicht für den Anbau in der EU zugelassener gentechnisch veränderter Organismus, der „versehentlich” angebaut wurde, in Lebens- oder Futtermitteln toleriert werden soll. Verunreinigungen mit nicht für den Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen würde damit Tür und Tor geöffnet.


Ihr Kontakt zum BÖLW

Peter Röhrig
Geschäftsführender Vorstand

 +49 30 28482-307
presse[at]boelw.de

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