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Pressemitteilung

Öko-Landbaugesetz: Bundestag soll einheitliches Verzeichnis aller Bio-Betriebe beschließen

03.06.2013 | Am Mittwoch debattiert der Agrarausschuss des Bundestags die vom Bundesrat angestoßene Neufassung des Öko-Landbaugesetzes. Im Mittelpunkt steht die Einführung eines zentralen Verzeichnisses aller zertifizierten Öko-Betriebe. „Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft begrüßt die Länderinitiative für ein zentrales tagesaktuelles Verzeichnis, in das alle Kontrollstellen verbindlich die von ihnen zertifizierten Bio-Unternehmen eintragen müssten. Damit können Unternehmen, schnell und einfach recherchieren ob ihre Lieferanten ein gültiges Bio-Zertifikat haben. Das würde ein erhebliches Plus an Sicherheit im Bio-Markt mit sich bringen und damit das Vertrauen von Marktbeteiligten und Verbrauchern stärken“, so der BÖLW-Vorsitzende Felix Prinz zu Löwenstein.

Der von den Bundesländern einstimmig beschlossene Gesetzentwurf sieht ein verbindliches zentrales Verzeichnis aller zertifizierten Öko-Betriebe vor sowie Kriterien für die einzustellenden Daten. Die von der Regierungskoalition geplanten Änderungen des Gesetzentwurfs sehen vor, das Kernstück – das verbindliche zentrale Verzeichnis – zu streichen. Demnach wäre es möglich, dass jede Kontrollstelle die Daten nur auf der eigenen Homepage veröffentlicht.

„Es ist völlig unverständlich, dass sich Bund und Länder nicht darauf einigen können, wer für ein solches Verzeichnis verantwortlich sein soll, obwohl es alle für sinnvoll halten“, so Löwenstein. Er appellierte an die Regierungskoalition und die Länder, eine konstruktive Lösung zu erarbeiten. „Mit einem Verzicht auf ein verbindliches zentrales Verzeichnis wäre die Gesetzesänderung an entscheidender Stelle beschnitten.“



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