Berlin, 09. Dezember 2025. Die Entscheidung der Regierungsfraktionen, das Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ein weiteres Mal auf 2027 verschieben zu wollen, sieht der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) mit einem lachenden und einem weinenden Auge.
Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbands, kommentiert:
„Positiv ist, dass die Koalition eine Tierhaltungskennzeichnung auch in der Außer-Haus-Versorgung einführen will. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auch im Restaurant und in der Kantine wissen, aus welcher Haltung ihr Fleisch kommt. Dass Bürgerinnen und Bürger nur bei zertifiziertem Bio-Fleisch sicher davon ausgehen können, dass Tiere gut gehalten wurden, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Enttäuschend ist, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium die vergangenen Monate nicht genutzt hat, um die geplante Überarbeitung des Gesetzes vorzulegen und nun eine zweite Verschiebung geplant ist. Das bremst die Investitionsbereitschaft der Tierhalter in eine bessere Tierhaltung.”




