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Regeln für Bio-Importe

In der EU-Öko-Verordnung wird nicht nur geregelt, wie Bio-Lebensmittel in allen EU-Ländern produziert, gekennzeichnet und kontrolliert werden, sondern auch, was für Bio-Importe gilt. Festgelegt sind klare Regeln für alle Produkte wie etwa Kaffee, Tee, Kakao oder Südfrüchte in Bio-Qualität, die in den EU-Ländern nicht oder nur saisonal wachsen und deshalb aus Drittländern importiert werden.

Nicht nur die Kundinnen und Kunden in der EU profitieren von exotischen oder Saison-Waren aus Drittländern, auch für die Länder des Südens lohnt sich Bio als nachhaltigstes System der Lebensmittelerzeugung. Denn auch außerhalb der EU eröffnen sich mit der Ökologischen Landwirtschaft für Bauern und Verarbeiterinnen neue Einkommensperspektiven. Und die Bio-Bewirtschaftung ohne chemisch-synthetische Pestizide, Kunstdünger oder Gentechnik schont auf jedem Hektar Bio-Fläche in fernen Ländern ebenso Umwelt und Klima wie der heimische Ökolandbau den deutschen Äckern, Nutztieren und der Natur gut tut.

Seit 2022 gilt das neue Bio-Recht, mit dem das System für Bio-Importe umgebaut wurde.Bio-Produkte können nun über vier Wege in die EU importiert werden:

  • Ein Land hat eine eigene Öko-Verordnung und ein eigenes Bio-Kontrollsystem, das die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung dem Ziel nach erfüllt,, also gleichwertig ist. Solche Länder können mit der EU ein gegenseitiges Handelsabkommen abschließen. Dann können aus diesen Ländern nicht nur Bio-Produkte in die EU importiert, sondern auch Bio-Produkte aus der EU in das Partnerland exportiert werden.
  • Bisher konnten sich Länder mit gleichwertigem Bio-Standard und -Kontrollsystem für den Import in die EU anerkennen lassen. Diese Länderanerkennung gibt es nur noch bis Ende 2026.
  • Für Importe aus Ländern ohne Anerkennung als Drittland oder ohne Handelsabkommen gilt seit 2022, dass die Bio-Kontrollstellen die EU-Öko-Verordnung als Standard für Importwaren übernehmen und das Bio-Recht im Drittland ‚konform‘, also eins zu eins, anwenden.
  • Bisher waren die Kontrollstellen mit der Öko-Verordnung gleichwertigen Standards anerkannt. Diese Möglichkeit besteht noch übergangsweise bis Ende 2024 weiter.

Die Öko-Kontrollstellen, die von der EU-Kommission für die Überprüfung in Drittstaaten anerkannt sind, werden von Akkreditierungsstellen und der EU-Kommission überwacht. Die Listen der zugelassenen Kontrollstellen und Drittländer werden ständig in der Öko-Verordnung aktualisiert.

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