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Regeln des Öko-Pflanzenbaus

Bio-Bäuerinnen und -Bauern befolgen das strengste Gesetz, das es in Europa für den Pflanzenbau gibt. Die Vorschriften der EU-Öko-Verordnung bewirken seit 1991, dass Bio-Pflanzen so angebaut werden, dass der Boden fruchtbar bleibt, das Wasser sauber gehalten wird und vielfältige Kulturen auf den Bio-Äckern wachsen. 

Die Öko-Verordnung schreibt vor, dass Bio-Pflanzen im echten Boden gedeihen. Systeme in Gewächshäusern, bei denen Pflanzen beispielweise in Mineralwolle oder Nährlösungen gezogen werden, sind verboten. Nur wenige Ausnahmen wie z.B. die Anzucht von Jungpflanzen oder Topfpflanzen, die mit dem Topf an die Kundinnen und Kunden verkauft werden sollen, sind erlaubt. Das Gesetz bestimmt auch, dass Bio-Bauern weder Gentechnik noch chemisch-synthetische Pestizide oder Kunstdünger einsetzen.

Mit Stickstoff versorgen Bio-Bäuerinnen ihre Pflanzen durch organische Düngemittel wie Stallmist oder Leguminosen. Welche wenigen Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Ökolandbau zugelassen sind, ist in speziellen Listen festgeschrieben (VO 2021/1165, Anhang I und II). Nur die dort genannten Stoffe dürfen eingesetzt werden.

Damit Pflanzen gesund bleiben, schreibt das Bio-Recht vorbeugende Maßnahmen wie öko-taugliche Sorten und Fruchtfolgen vor. Erkranken Pflanzen trotz aller Vorsorge, sind laut Öko-Verordnung ausgewählte Mittel mit naturstofflichem Charakter erlaubt, um die Pflanzen gesund zu pflegen.

Die Pflanzenbau-Regeln in der Öko-Verordnung werden stetig weiterentwickelt und dem aktuellen Stand von Praxis und Forschung angepasst. Seit 2022 gilt das neue Bio-Recht.

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