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Regeln der Öko-Tierhaltung

Bio-Bäuerinnen und -Bauern befolgen das strengste Gesetz, das es für die Tierhaltung gibt. Die Vorschriften der EU-Öko-Verordnung bewirken, dass Rind, Schwein, Geflügel und Co. im Bio-Betrieb artgerecht gehalten werden. Mit der Öko-Verordnung wird auch dafür gesorgt, dass nur so viele Tiere auf die Landwirtschaftsflächen gelangen, wie Boden und Grundwasser vertragen. Die Tiere erhalten Bio-Futter – gentechnikfrei und ohne chemisch-synthetische Pestizide oder Kunstdünger angebaut. Einen guten Teil des Futters muss der Bio-Bauer laut Öko-Regeln auf dem eigenen Hof produzieren.

Bio-Tiere haben laut Bio-Recht mehr Platz im Stall und müssen möglichst viel auf die Weide oder in den Auslauf, damit die Tiere ihren Bewegungsdrang und ihr soziales Verhalten ausleben können. Gesetzlich verboten ist es, dem Bio-Geflügel die empfindlichen Schnäbel abzutrennen, bei den Bio-Schweinen bleiben Ringelschwänze und Eckzähne dran. Durch geeignete Rassen und artgerechte Haltungssysteme stärken Öko-Landwirtinnen die Tiergesundheit. Medikamente dürfen nur sehr begrenzt und kontrolliert eingesetzt sowie Antibiotika nicht prophylaktisch verabreicht werden.

Die Vorschriften der nationalen Bio-Verbände gehen in einigen Bereichen noch über die strengen Vorgaben der Öko-Verordnung hinaus. So verlangen die Verbandsregeln einen höheren Anteil an betriebseigenem Futter und zusätzliche Tierwohlkontrollen.

Die Tierhaltungsregeln in der Öko-Verordnung werden stetig weiterentwickelt und an den aktuellen Stand der Praxis und die neuesten Erkenntnisse aus der Forschung angepasst. Eine Übersicht über die Rechtsverordnungen finden Sie hier .

 

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Information

Bio-Schweinehaltung und Ferkelkastration

Vollnarkose, Ebermast, Immunokastration: Bestehende Verfahrensvielfalt muss erhalten werden
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Seit 2012 ist im Bio-Recht festgehalten, Öko-Ferkel nur mit Schmerzbehandlung oder Betäubung zu kastrieren. Zulässige Verfahren sollten möglich bleiben.

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Pressemitteilung

Verschiebung der neuen Öko-Verordnung stärkt Bio

Neue EU-Öko-Verordnung soll ab ab 1.1.2022 gelten
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EU-Kommission ermöglicht gründliche Ausarbeitung des neuen Bio-Rechts.

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Pressemitteilung

Verschiebung der Öko-Verordnung: Farm to Fork-Ziele brauchen gutes Bio-Recht

EU-Kommission muss gründliche Ausarbeitung der neuen Öko-Verordnung ermöglichen
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Europäische Bio-Branche erwartet ein rasches Signal der EU-Kommission, die Anwendung der neuen EU-Öko-Verordnung zu verschieben

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Artikel

Neues Bio-Recht ab 2021: Rechtsakt mit Schwerpunkt Tierhaltung veröffentlicht

Bio-Tierhaltung bleibt Grundsätzen treu / viele Änderungen und Neuerungen
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Öko-Tierhaltung bleibt flächengebunden und setzt auf Platz im Stall, Auslauf und Bio-Futter. Bewährte Regeln bleiben gleich, einige Vorgaben ändern sich.

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Pressemitteilung

Neues Bio-Recht ab 2021: Bio-Tierhaltungsregeln komplett

Regelungsausschuss der EU-Mitgliedsstaaten beschließt Rechtstexte
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BÖLW bewertet die neuen Regeln und benennt die größten Änderungen für Bio-Tierhalter.

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Pressemitteilung

Neues Bio-Recht: Prozess bestimmt Bio-Qualität

Gemeinsames Auslegungspapier von BÖLW, DBV und Lebensmittelverband Deutschland zum Umgang mit Verstößen und Kontaminationen
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Vorsorgemaßnahmen von Bio-Unternehmen gegen Kontaminationen vom Hof bis zum Laden