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Regeln der Öko-Tierhaltung

Bio-Bäuerinnen und -Bauern befolgen das strengste Gesetz, das es für die Tierhaltung gibt. Die Vorschriften der EU-Öko-Verordnung bewirken, dass Rind, Schwein, Geflügel und Co. im Bio-Betrieb artgerecht gehalten werden. Mit der Öko-Verordnung wird auch dafür gesorgt, dass nur so viele Tiere auf die Landwirtschaftsflächen gelangen, wie Boden und Grundwasser vertragen. Die Tiere erhalten Bio-Futter – gentechnikfrei und ohne chemisch-synthetische Pestizide oder Kunstdünger angebaut. Einen guten Teil des Futters muss der Bio-Bauer laut Öko-Regeln auf dem eigenen Hof produzieren.

Bio-Tiere haben laut Bio-Recht mehr Platz im Stall und müssen möglichst viel auf die Weide oder in den Auslauf, damit die Tiere ihren Bewegungsdrang und ihr soziales Verhalten ausleben können. Gesetzlich verboten ist es, dem Bio-Geflügel die empfindlichen Schnäbel abzutrennen, bei den Bio-Schweinen bleiben Ringelschwänze und Eckzähne dran. Durch geeignete Rassen und artgerechte Haltungssysteme stärken Öko-Landwirtinnen die Tiergesundheit. Medikamente dürfen nur sehr begrenzt und kontrolliert eingesetzt sowie Antibiotika nicht prophylaktisch verabreicht werden.

Die Vorschriften der nationalen Bio-Verbände gehen in einigen Bereichen noch über die strengen Vorgaben der Öko-Verordnung hinaus. So verlangen die Verbandsregeln einen höheren Anteil an betriebseigenem Futter und zusätzliche Tierwohlkontrollen.

Die Tierhaltungsregeln in der Öko-Verordnung werden stetig weiterentwickelt und an den aktuellen Stand der Praxis und die neuesten Erkenntnisse aus der Forschung angepasst. Eine Übersicht über die Rechtsverordnungen finden Sie hier .

 

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