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Regeln der Bio-Verarbeitung

Für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln sind in der EU-Öko-Verordnung anspruchsvolle gesetzliche Standards festgelegt. Mit dem Bio-Standard werden Öko-Rohstoffe schonend zu Käse oder Wurst, Brot oder Aufstrichen höchster Qualität und bestem Geschmack verarbeitet. Laut Bio-Recht ist vorgeschrieben, dass Bio-Lebensmittel zu mindestens 95 % aus ökologisch erzeugten Zutaten hergestellt werden müssen – nur maximal 5 % der Zutaten, die auf einer speziellen Liste in der Öko-Verordnung aufgeführt sind, dürfen aus konventioneller Erzeugung stammen.

Der Anspruch von Bio-Produkten ist es, dass der natürliche Charakter und Geschmack von Lebensmitteln bei der Verarbeitung erhalten bleiben. Zusatzstoffe werden daher sehr sparsam eingesetzt: Von ca. 400 Zusatz- und Hilfsstoffen sind in Bio-Produkten nur etwa 70 erlaubt. Mit diesen vor allem natürlichen Helfern wie Apfelpektin, Johannesbrotkernmehl oder Acerolakirschpulver und handwerklichem Know-how stellen Bio-Unternehmen hochwertige und gesunde Bio-Lebensmittel her – von der Marmelade und dem Brotaufstrich über Wurst und Käse bis hin zu Backwaren. Auch der Einsatz von natürlichen Aromen ist eingeschränkt.

Gentechnik wird bei der Herstellung von Bio-Lebensmitteln ebenso wenig gebraucht und eingesetzt wie auch die ionisierende Bestrahlung von Lebensmitteln, wie sie im konventionellen Bereich beispielsweise bei Kräutern üblich ist. Beides ist laut Öko-Verordnung tabu, ebenso der Einsatz von Nanopartikeln in Bio-Lebensmitteln.

Die Verarbeitungsregeln in der Öko-Verordnung werden stetig weiterentwickelt und an den aktuellen Stand der Praxis und die neuesten Erkenntnisse aus der Forschung angepasst. Eine Übersicht über die Rechtsverordnungen finden Sie hier.

 

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