Zum Inhalt springen

Regeln der Bio-Verarbeitung

Für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln sind in der EU-Öko-Verordnung anspruchsvolle gesetzliche Standards festgelegt. Mit dem Bio-Standard werden Öko-Rohstoffe schonend zu Käse oder Wurst, Brot oder Aufstrichen höchster Qualität und bestem Geschmack verarbeitet. Laut Bio-Recht ist vorgeschrieben, dass Bio-Lebensmittel zu mindestens 95 % aus ökologisch erzeugten Zutaten hergestellt werden müssen – nur maximal 5 % der Zutaten, die auf einer speziellen Liste in der Öko-Verordnung aufgeführt sind, dürfen aus konventioneller Erzeugung stammen.

Der Anspruch von Bio-Produkten ist es, dass der natürliche Charakter und Geschmack von Lebensmitteln bei der Verarbeitung erhalten bleiben. Zusatzstoffe werden daher sehr sparsam eingesetzt: Von ca. 400 Zusatz- und Hilfsstoffen sind in Bio-Produkten nur etwa 70 erlaubt – mit diesen vor allem natürlichen Helfern wie Apfelpektin, Johannesbrotkernmehl oder Acerolakirschpulver und handwerklichem Know-how stellen Bio-Unternehmen hochwertige und gesunde Bio-Lebensmittel her – von der Marmelade und dem Brotaufstrich über Wurst und Käse bis hin zu Backwaren. Auch der Einsatz von natürlichen Aromen ist eingeschränkt.  

Gentechnik wird bei der Herstellung von Bio-Lebensmitteln ebenso wenig gebraucht und eingesetzt wie auch die ionisierende Bestrahlung von Lebensmitteln, wie sie im konventionellen Bereich beispielsweise bei Kräutern üblich ist. Beides ist laut Öko-Verordnung tabu, ebenso der Einsatz von Nanopartikeln in Bio-Lebensmitteln.

Die Verarbeitungsregeln in der Öko-Verordnung werden stetig weiterentwickelt und an den aktuellen Stand der Praxis und die neuesten Erkenntnisse aus der Forschung angepasst. Seit 2022 gilt ein neues Bio-Recht.

Foto Header: Bohlsener Mühle

Praxislehrgang_Bio-Recht.jpg
Veranstaltung

Online-Seminar Bio-Recht

Versierte Referenten aus dem Bio-Bereich informieren über Neuerungen
 | 

BVK und BÖLW luden am 21.09.2021 Bio-Unternehmen zu einem Online-Seminar ein. Thema war das aktuelle und das neue Bio-Recht ab 2022.

EU-Oeko-Verordnung_Importe_rice-2177777_1920.jpg
Pressemitteilung

Neues Bio-Recht: Drei weitere Rechtsakte fertig gestellt

Arbeit am neuen Bio-Recht geht weiter
 | 

Ergänzung des EU-Bio-Basisrechts in den Bereichen Saatgut, Ausnahmen in Katastrophenfällen und Fristverlängerungen

EU-Oeko-Verordnung_Pflanze_Demeter_EvaMueller.jpg
Pressemitteilung

Öko-Verordnung: EU beschließt Verschiebung

Agrarrat mit einstimmigem Votum
 | 

Nach EU-Parlament stimmen auch die EU-Staaten für Anwendung der neuen EU-Öko-Verordnung ab dem 1.1.2022.

Praxislehrgang_Bio-Recht.jpg
Veranstaltung

Praxislehrgang Bio-Recht

Versierte Referenten aus dem Bio-Bereich informieren über Neuerungen
 | 

BVK und BÖLW luden am 23.09.2020 Bio-Unternehmen zu einem Online-Seminar ein. Thema war das aktuelle und das neue Bio-Recht ab 2022.

Sonstige_Agrarministerkonferenz_microphone-704255_1920.jpg
Pressemitteilung

Verschiebung der neuen Öko-Verordnung stärkt Bio

Neue EU-Öko-Verordnung soll ab ab 1.1.2022 gelten
 | 

EU-Kommission ermöglicht gründliche Ausarbeitung des neuen Bio-Rechts.

EU-Oeko-Verordnung_Revision_harvest-2524775_1920.jpg
Pressemitteilung

Verschiebung der Öko-Verordnung: Farm to Fork-Ziele brauchen gutes Bio-Recht

EU-Kommission muss gründliche Ausarbeitung der neuen Öko-Verordnung ermöglichen
 | 

Europäische Bio-Branche erwartet ein rasches Signal der EU-Kommission, die Anwendung der neuen EU-Öko-Verordnung zu verschieben