Vereinfachung des Bio-Rechts
Seit 2024 wird im Rahmen der Initiative Fit for Future über die Vereinfachung der EU-Öko-Verordnung diskutiert. Sie schloss ab mit neun Empfehlungen (Bericht F4F) wie die Öko-Verordnung entschlackt werden könnte und zu der der BÖLW Vorschläge einbrachte.
Diese Initiative gab den Anstoß, dass Deutschland Anfang 2025 im Agrarrat eine Entschließung zur Vereinfachung der Öko-Verordnung initiierte, mit breiter Rückendeckung der anderen Mitgliedsstaaten. Die EU-Kommission griff das Anliegen auf und sammelte Vorschläge zunächst nur Vorschläge zur Entschlackung in den nachgelagerten Rechtsakten zur Öko-Verordnung oder durch nicht-legislative Maßnahmen. Pünktlich zum Organic Day im September 2025 kündigte Kommissar Christophe Hansen an, die Öko-Basisverordnung 2018/848 selbst zielgerichtet zu öffnen. Auslöser: das Herbaria-Urteil, das die Kennzeichnung gleichwertiger Importe mit EU-Bio-Logo in Frage stellt. Ziel der Öffnung: schnelle Rechtssicherheit für Bio-Importe, mehr Zeit für nötige neue Handelsabkommen und wenige, chirurgische Änderungen, durch die die Öko-Verordnung entschlackt wird. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation sammelte die EU-Kommission Vorschläge zur Öffnung der Öko-Basisverordnung und bat um Abschätzungen zum Entschlackungspotenzial. Im Dezember 2025 legte die EU-Kommission einen Entwurf für eine zielgerichtete Vereinfachung der Öko-Verordnung vor. Er wurde von Roadmap begleitet, in der die EU-Kommission ihr Vorgehen und geplante Vereinfachungen jenseits der Öffnung der Basis-Verordnung beschrieb: Änderungsvorschlag KOM und Roadmap.

