Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen
  • Nach der Überarbeitung ist vor der nächsten Überarbeitung.

Vereinfachung des Bio-Rechts

Seit 2024 wird im Rahmen der Initiative Fit for Future über die Vereinfachung der EU-Öko-Verordnung diskutiert. Sie schloss ab mit neun Empfehlungen (Bericht F4F) wie die Öko-Verordnung entschlackt werden könnte und zu der der BÖLW Vorschläge einbrachte.

Diese Initiative gab den Anstoß, dass Deutschland Anfang 2025 im Agrarrat eine Entschließung zur Vereinfachung der Öko-Verordnung initiierte, mit breiter Rückendeckung der anderen Mitgliedsstaaten. Die EU-Kommission griff das Anliegen auf und sammelte Vorschläge zunächst nur Vorschläge zur Entschlackung in den nachgelagerten Rechtsakten zur Öko-Verordnung oder durch nicht-legislative Maßnahmen. Pünktlich zum Organic Day im September 2025 kündigte Kommissar Christophe Hansen an, die Öko-Basisverordnung 2018/848 selbst zielgerichtet zu öffnen. Auslöser: das Herbaria-Urteil, das die Kennzeichnung gleichwertiger Importe mit EU-Bio-Logo in Frage stellt. Ziel der Öffnung: wenige, chirurgische Änderungen, durch die die Öko-Verordnung entschlackt wird, schnelle Rechtssicherheit für Bio-Importe und mehr Zeit zum Abschließen neuer Handelsabkommen. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation sammelte die EU-Kommission Vorschläge zur Öffnung der Öko-Basisverordnung und bat um Abschätzungen zum Entschlackungspotenzial. 

Am 16. Dezember 2025 legte die EU-Kommission einen Entwurf für eine zielgerichtete Vereinfachung der Öko-Verordnung vor. Er besteht aus dem Gesetzesvorschlag zur Öffnung der Verordnung 2018/848 sowie einem Begleitdokument, das die geplanten Änderungen erläutert und Einsparpotenzial beschreibt: Änderungsvorschlag KOM 

Der BÖLW begrüßt den Kommissionsvorschlag und appelliert an die Ko-Gesetzgeber EU-Parlament und Rat den Vorschlag zu unterstützen und ein schnelles Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen (Pressemitteilung vom 16.12.25).

Am 17. Dezember 2025 folgte dann die Roadmap, in der die EU-Kommission einen konkreten Plan für weitere Vereinfachungen über nachgelagerte Rechtsakte oder nicht gesetzliche Maßnahmen beschreibt. Die Roadmap ist eingebettet in das „Organic Rulebook fit for the future“, das die Rolle und Bedeutung des Ökolandbaus betont.

Der BÖLW begrüßt auch die Roadmap als wichtige Ergänzung des Pakets der KOM zur Vereinfachung des Bio-Rechts und appelliert an EU-Parlament und Rat, sie konstruktiv zu begleiten (Pressemitteilung vom 17.12.2025).

Der BÖLW hat zu diesen Dokumenten eine Stellungnahme erarbeitet, die Sie hier abrufen können.

Alle weiterführenden Links im Überblick:

Änderungsvorschlag KOM 
Roadmap
Organic Rulebook fit for the future
BÖLW-Stellungnahme

Aktuelle Beiträge

Pressemitteilung

Bio-Branche weist GAK-Sparpläne entschieden zurück

„Ökolandbau kein Verschiebebahnhof für Haushaltspolitik”
 | 

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) lehnt eine von Agrarminister Alois Rainer (CSU) geplante nachträgliche Kürzung der Mittel der…

Pressemitteilung

Biofach: Steigende Nachfrage, knappes Angebot

Bio-Rekord-Jahresumsatz von mehr als 18 Milliarden Euro
 | 

Der Umsatz mit Bio-Lebensmitteln in Deutschland stieg 2025 um 6,7 Prozent auf 18,23 Milliarden Euro, ausgehend von einem nach oben korrigierten Umsatz für…

Artikel

Flächen und Betriebe

Verhaltenes Wachstum
 | 

Trotz der erneut hohen Nachfrage nach Bio-Produkten wuchs der Ökolandbau im Jahr 2025 nur verhalten. Die Bio-Fläche legte um gut ein Prozent zu, die Zahl…