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Pressemitteilung

Ganzjährige Ausbringung von Festmist und Kompost weiterhin ermöglichen

Gemeinsame Anliegen von DBV und BÖLW zur Novelle der Düngeverordnung

Berlin, 10.08.2016. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sehen weitreichende Auswirkungen der Novelle der Düngeverordnung auf die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland zukommen. An einem Spitzengespräch der beiden Verbände auf dem Biohof Braun im oberbayrischen Freising nahmen DBV-Präsident Joachim Rukwied, der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes, Walter Heidl, BÖLW-Vorsitzender Felix Prinz zu Löwenstein und BÖLW-Vorstand Jan Plagge teil.

DBV und BÖLW setzen sich für eine zügige und praxistaugliche Neufassung des Düngerechts ein. Übereinstimmend betonten die Verbände den wichtigen Beitrag von Festmist und Kompost zur Kreislaufwirtschaft, zum Grünlanderhalt sowie zu Gewässerschutz und Bodenfruchtbarkeit. Mit Sperrfristen für die Ausbringung von Mist und Kompost im Herbst und Winter, wie sie im Entwurf der neuen Düngeverordnung vorgesehen sind, würden aber gerade die Betriebe gefährdet, die diese wasser- und bodenschützende Kreislaufwirtschaft praktizieren. DBV und BÖLW fordern mit Blick auf die neue Düngeverordnung deshalb, dass Festmist und Kompost zeitlich unbeschränkt ausgebracht werden dürfen und die Vorgaben für Lagerkapazitäten bei Festmist nicht ausgeweitet werden.

Um die Böden zu schonen, werden diese Dünger häufig im Winter auf dem gefrorenen Boden ausgebracht. Bei sachgerechter Anwendung ist keine negative Auswirkung auf das Grundwasser bekannt. Auch von Seiten der Wissenschaft werde kein Bedarf für solche einschränkenden Regelungen gesehen, erklärten beide Verbände. Generell dürften Betriebe mit geringen Nährstoffsalden, von denen keine negativen Umweltwirkungen ausgehen, nicht mit zusätzlichen An-forderungen belastet werden.



Ihr Kontakt zum BÖLW

Peter Röhrig
Geschäftsführender Vorstand

 +49 30 28482-307
presse[at]boelw.de

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