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Stellungnahme

BÖLW zum Entwurf des Klimaschutzplanes 2050

Reduzierung des Nutztierbestandes um die Hälfte durch Flächenbindung

Berlin, 29.09.2016. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und die in ihm organisierten Verbände der Bio-Branche begrüßen eine wirksame nationale Umsetzung des Pariser Klimaabkommens. Zu den wichtigsten Ergebnissen von Paris zählt die völkerrechtlich verbindliche Zielsetzung, die globale Erwärmung auf „deutlich unter 2 Grad“ zu begrenzen und Anstren-gungen für eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu unternehmen. Hierzu wurde von Seiten der Europäischen Union im Vorfeld der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 der Plan eingebracht, EU-weit die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Der nationale Klimaschutzplan 2050 soll die hierfür erforderlichen Reduktionsschritte aufzeigen. Die Bundesrepublik Deutschland ist dabei wie alle beteiligten Staaten verpflichtet, das gemeinsame Klimaschutzziel national umzusetzen und alle fünf Jahre neue, ehrgeizigere Ziele einzureichen. In Paris hat sich die Bundesregierung maßgeblich für ein solch ambitioniertes Ergebnis eingesetzt. Dieser erfolgreichen Verhandlung muss Deutschland jetzt Taten folgen lassen.
Grundsätzliche Anmerkungen

Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung soll den „Fahrplan in Richtung einer klimaneutralen Volkswirtschaft“ [1] darstellen. „Leitbild und Maßstab für Klimaschutzpolitik ist die international vereinbarte ‚Zwei-Grad-Obergrenze‘ für die globale Erwärmung gegenüber vorindustriellen Werten. [...] Sie erfordert schnelles und entschiedenes Handeln und den vollständigen Umstieg auf Wirtschaften ohne Treibhausgasemissionen weltweit bis spätestens zum Ende dieses Jahrhunderts.“[2] Diese Anforderungen wurden im Impulspapier des Bun-desministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) im Auftakt des Beteiligungs- und Dialogprozesses zum Klimaschutzplan 2050 beschrieben.

Der jetzt vorliegende Entwurf des BMUB zum Klimaschutzplan 2050 vom 6. September 2016 wird in seiner jetzigen Form weder diesen Ansprüchen gerecht noch ist er ausreichend, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. „Die Entwicklung der THG-Emissionen der letzten Jahre erfordert – auch kurzfristig, zur Wahrung des 40 %-Ziels bis 2020 – eine deutliche Nachsteuerung auf der Maßnahmenebene und damit eine erhebliche Intensivierung der nationalen aber auch europäischen Klimaschutzbemühungen sowie entschiedenes Handeln in allen Sektoren.“ [3]

Der notwendige Umbau hin zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft kann nur gelingen, wenn alle klimarelevanten Teilbereiche und Sektoren, die sich gegenseitig beeinflussen, mit entsprechenden Zielen und Maßnahmen mitsamt Zeitzielen verankert sind. Nur die verbindliche Festlegung eines ambitionierten, langfristig angelegten Zieles – die Treibhausgasemissionen um 95 % gegenüber 1990 zu reduzieren – garantiert Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft langfristige Planungs- und Entscheidungssicherheit beim Umbau hin zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft und schafft die erforderliche Akzeptanz. [4] Neben der Planungssicherheit für alle Akteure bedeutet die Festlegung eines gemeinsamen verbindlichen Zieles auch die Festlegung eines Rahmens „für alle in den kommenden Jahren festzulegenden und umzusetzenden Pläne, Programme und Maßnahmen über alle Ressorts hinweg“ [5]. Die thematische Breite und die ressortübergreifende Verpflichtung halten wir für essentiell, wenn der Klimaschutzplan ein Erfolg sein soll.

Neben der Einbeziehung aller klimarelevanten Sektoren ist es darüber hinaus auch erforderlich, auf langfristig angelegte, querschnittsorientierte Maßnahmen und Instrumente zu setzen und nationale Politik kongruent zu europäischen und internationalen Verpflichtungen anzulegen. Für eine wirksame Klimaschutzpolitik ist es zudem notwendig, im Klimaschutzplan eine kontinuierliche Erfolgskontrolle der Umsetzung und Zielerreichung sowie – in Anpassung an sich wandelnde Rahmenbedingungen – eine „darauf aufbauende Nachsteuerung des Policy Mix sowie die kontinuierliche Strategiefortschreibung“ anzulegen.

Sehr kritisch sehen wir, dass im Entwurf des Klimaschutzplanes 2050 viele Maßnahmen in-nerhalb der identifizierten Handlungsfelder nur vage beschrieben werden, es fehlt an klaren Zielen und Zeitzielen für alle Sektoren. Für eine ambitionierte Klimapolitik wie sie Bundeskanzlerin Angela Merkel für Deutschland in Paris vertreten hat, braucht es auch einen gesetzlich verankerten Klimaschutz. Es ist daher unverständlich, dass einige entscheidende Transformationspfade, ohne die das im Pariser Klimaschutzabkommen formulierte 2-Grad-Ziel nicht erreicht werden kann, wie beispielsweise der Kohleausstieg, im jetzigen BMUB-Entwurf gar nicht mehr vorkommen. Ohne entscheidende Verbesserungen, die ein Bündnis aus 51 Organisationen bereits im April 2016 im Klimaschutzplan der Zivilgesellschaft eingefordert haben, werden die ambitionierten Pariser Klimaschutzziele nicht erreicht werden können.

Anmerkungen zu den inhaltlichen Punkten

5.5 Klimaschutz und Landwirtschaft
5.6 Klimaschutz in der Landnutzung und Forstwirtschaft

Leitbild und Transformationspfad

Wir begrüßen die klare Zielsetzung, die Emissionen von Treibhaugasen (THG) aus der Landwirtschaft bis 2050 um die Hälfte zu reduzieren (35 Mio. t. CO2-Äq). Es fehlen für den Senkungspfad im Klimaschutzplan jedoch verbindliche Zwischenziele und Meilensteine mit entsprechend verknüpften Maßnahmenpaketen. Diese müssen ergänzt werden.

Die landwirtschaftliche Bearbeitung des Bodens, Stickstoffdüngemittel und insbesondere die Tierhaltung sind über die Emission von Kohlenstoffdioxid auch entscheidende Emissionsquellen für die Treibhausgase Lachgas und Methan. „2012 stammten 53 Prozent der gesamten Methan- und sogar 77 Prozent der Lachgas-Emissionen aus der Landwirtschaft.“ [6]

Die Tierproduktion in Deutschland – einschließlich der Emissionen aus dem Anbau von Futtermitteln und dem massiven Flächenrucksack Deutschlands durch die Futtermittelimporte, gekoppelt mit dem hohen Konsumniveau tierischer Lebensmittel und einem steigenden Export – verursacht den Großteil der Treibhausgasemissionen der deutschen Landwirtschaft.

Neben den direkten THG-Emissionen aus der Tierhaltung geht der Großteil der Emissionen aus der Flächenbewirtschaftung auf das Konto der Tierproduktion. So dienen mindestens 60 % der Ackerfläche Deutschland der Futtererzeugung. Der schrittweise und konsequente Abbau der Tierbestände birgt ein erhebliches THG-Minderungspotenzial mit weiteren Synergieeffekten zum Schutz vieler Umweltmedien (Boden, Luft, Wasser).

Eine Halbierung der THG-Emissionen aus der Landwirtschaft kann bis 2050 nur gelingen, wenn gleichzeitig die Kombination folgender Meilensteine erreicht wird:

  • Reduzierung des Nutztierbestandes um die Hälfte durch Flächenbindung;
  • Halbierung des Konsums tierischer Lebensmittel;
  • deutliche Reduzierung des Exportes tierischer Lebensmittel.

Die entsprechende Aussage im KSP-Entwurf: „Trend zur Steigerung des Exports von tierischen Nahrungsmitteln [...] und Erhöhung der Tierzahlen entgegensteuern“ ist ungeeignet und negiert die eigene Zielsetzung, die THG-Emissionen bis 2050 zu halbieren. Zudem wurden die sinnvolle Zielformulierung zur Reduzierung des Konsums tierischer Lebensmittel sowie der gesamte Abschnitt über „Ernährung“ aus Vorentwürfen des Klimaschutzplanes wieder gestrichen. Diese sollten wieder aufgenommen werden.

Grundsätzlich müssen Instrumente zum Klimaschutz in der Landwirtschaft die Multifunktionalität vieler Maßnahmen beachten. Synergien mit dem Schutz weiterer Ressourcen und der Biodiversität sind zu nutzen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist auch eine Verknüpfung der Ernährung mit Gesundheitsfragen herzustellen. Die Neuausrichtung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) muss den Zielen im Klima- und Umweltschutz dienen, die dementsprechende Gestaltung durch Deutschland in Brüssel vorangetrieben werden – insbesondere für die Gestaltung der GAP nach 2020. Ziel einer zukunftsfähigen und gesellschaftlich akzeptierten GAP muss es sein, öffentliche Gelder ausschließlich für öffentliche Leistungen wie – unter anderem – wirksame Klimaschutzmaßnahmen, die von der Landwirt-schaft erbracht werden.

Bis zur nächsten Reform der GAP sind die entsprechenden nationalen Spielräume zu nutzen. Wir schlagen die mögliche Umschichtung der vollen 15 % der 1. Säule-Mittel der Direktzahlungen in 2. Säule der Agrarumweltmaßnahmen vor.

Meilensteine 2030 und Maßnahmen

Wir schlagen folgendes Kapitel zur Aufnahme in den KSP 2050 vor:
Emissionen aus der Tierhaltung reduzieren: Tierbestände und Konsum tierischer Le-bensmittel halbieren und Exporte zurückfahren

Die Rahmenbedingungen für die Nutztierhaltung sind konsequent am Leitbild einer flächengebunden Tierhaltung (einzelbetrieblich) mit regionalen Nährstoffkreisläufen auszurichten. Die gesamten Nutztierbestände sind bis 2050 zu halbieren indem die Tierhaltung jedem Betrieb an die vorhandenen Flächen gebunden wird. Dies ist insbesondere in den Hot-Spot-Regionen mit aktuell hohen Bestandsdichten erforderlich. Parallel muss die in den letzten Jahren stark gestiegene deutsche Produktion von Fleisch bei Schwein und Geflügel bis 2020 auf einen Selbstversorgungsgrad von 100 % zurückgeführt werden und die offensive Exportstrategie tierischer Lebensmittel gestoppt werden. Die politische Unterstützung zur Steigerung der Exportquoten ist umgehend einzustellen.

Gleichzeitig ist der inländische Konsum von tierischen Lebensmitteln bis 2050 um 50 % des heutigen Niveaus zu reduzieren, 2030 sollten 20 % erreicht sein. Im Vergleich zur durchschnittlichen Ernährung in Deutschland sieht der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz mit der Umsetzung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) jährliche Treib-hausgaseinsparungen in einer Größenordnung von 22,3 Mio. t CO2-Äq verbunden – maß-geblich bedingt durch einen geringeren Verzehr von THG-intensiven Fleisch- und Wurstprodukten. Auch würden sich die ernährungsbedingten Gesundheitskosten von rund 140 Mrd. Euro/Jahr (u.a. Adipositasproblematik) und der Flächenrucksack der deutschen Tierproduktion – rund 2,0 bis 2,6 Mio. ha Ackerfläche im Ausland allein für Soja – durch Minimierung der Futtermittelimporte deutlich reduzieren.

Auch zur Erreichung wichtiger Umweltziele im Gewässerschutz und dem Erhalt der Artenvielfalt ist eine Abstockung von Tierbeständen insbesondere in den Hot-Spots durch die Verpflichtung zur flächengebundenen Tierhaltung dringend geboten. Parallel dazu ist die Implementierung einer Landwirtschaft mit höherer Wertschöpfung voranzutreiben, damit die Tierhaltung trotz reduzierter Bestände wirtschaftlich tragfähig ist. Die Milch- und Fleischproduktion ist Grünland-basiert auszurichten und der Einsatz von Kraftfutter zu reduzieren. Der Ausdehnung des ökologischen Landbaus kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu.

Die Lebensmittelverschwendung – insbesondere von tierischen Lebensmitteln – ist bis 2030 um 30 % und bis 2050 um 60 % zu reduzieren.

Folgende Maßnahmen sollten im Klimaschutzplan 2050 aufgenommen und zeitnah umgesetzt werden:

  • Verschärfung und Umsetzung des Tierschutzgesetzes und der Haltungsverordnungen mit dem Ziel geringere Viehbesätze, eine bessere Verteilung der Tierhaltung in Deutschland und eine flächenbezogene Tierhaltung zu erreichen sowie Klima-, Tier- und Ressourcenschutz zu verbessern.
  • Restriktionen bei der Genehmigung beim Neu- oder Ausbau von Tierhaltungsanlagen u.a. durch eine Verschärfung des Baurechts und eine stringente Genehmigungspraxis vor Ort. Keine Genehmigung von neuen Tierställen konventioneller Tierhalter in Regionen mit Tierbesatzdichten > 1,5 GV/ha. Tierhaltungen ohne ausreichende Flächenausstattung dürfen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden.
  • Erweiterung des Maßnahmenkatalogs der Länderöffnungsklauseln der geplanten Düngeverordnung in Problemgebieten mit hohen Nährstoffeinträgen in Gewässer. Einführung einer verpflichtenden Hoftorbilanz ab einem Viehbesatz von 2 GV/ha.
  • Konsequente Neuausrichtung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (AFP) in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Einschränkung der Förderung auf Stallanlagen, die eine artgerechte Tierhaltung auf hohem Niveau ermöglichen (gemäß den Vorgaben der EU-Ökoverordnung). Steuergelder dürfen zukünftig nur in Stallsysteme fließen, die den Tieren ausreichend Platz im Stall sowie Auslauf und Weidegang bieten.
  • Durchführung einer langfristig angelegten Informations- und Motivationskampagne für eine überwiegend pflanzlich orientierte Ernährung und zur Reduzierung des Konsums tierischer Lebensmittel oder Präferenz von tierischen Lebensmitteln aus ökologischer Produktion. Umsetzung der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Beschaffung von Lebensmitteln.
  • Umsetzung einer langfristigen und umfassenden Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung (Wegwerfverlusten bei Lebensmitteln). Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Produktion von tierischen Lebensmitteln große Mengen an pflanzlichen Futtermitteln verbraucht, die für die direkte Ernährung des Menschen fehlen (Umwandlung Pflanze – Tier mit Faktor 1:3 bis 1:15 bei der Fleischproduktion)
  • Einstufung aller gängigen Haltungsverfahren in der Fleischproduktion für alle Tierar-ten nach Tierschutzkriterien und Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung auf Verpackungen. Hier sollte sich am Stufensystem analog der Eierkennzeichnung orientiert werden.
  • Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für tierische Produkte von aktuell 7 % auf den Regelsatz von 19 %. Hierbei müssen Produkte, die nach dem gesetzlich festgelegten Öko-Standard hergestellt sind, ausgenommen werden. Dies würde die umfassenden Leistungen der Öko-Produktion im Bereich Tierschutz, Gewässerschutz und Biodiversität berücksichtigen.

Stickstoffüberschüsse senken

Maßnahmen zur Senkung der Stickstoffüberschüsse dienen nicht nur der Senkung von THG-Emissionen. Es bestehen außerdem Synergien mit anderen großen landwirtschaftlich verursachten Umweltproblemen wie der Belastung von Grund- und Oberflächengewässer mit Nitrat, Stickstoffemissionen (Ammoniak) sowie negative Effekte auf die biologische Vielfalt durch Überdüngung.

Der Zielwert der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie des Jahres 2010, den Stickstoffüberschuss auf 80 kg/ha/Jahr zu reduzieren, wird noch immer verfehlt. In manchen Regionen steigen die Stickstoffüberschüsse sogar.
Der Zielwert von 80 kg/ha/Jahr muss daher kurzfristig bis 2020 erreicht werden. Da dieser Wert für die Erreichung der Klimaschutzziele aber auch wichtiger Umweltziele und Grenzwerte (EU-WRRL, EU-Nitratrichtlinie, WHG, TrinkwV, OGewV, GrWV etc.) wesentlich zu hoch ist, sollte ein weiterer Meilenstein festgelegt werden: Reduktion auf 50 kg N/ha/Jahr bis 2030.

Es bestehen erhebliche Zweifel, ob mit den Verschärfungen des Entwurfes der Düngeverordnung das Ziel einer deutlichen Verringerung von Stickstoffeinträgen erreicht werden kann. Denn dafür müssten die Länderöffnungsklauseln viel konsequenter genutzt werden – insbesondere, um in viehstarken Regionen gegenzusteuern. Zudem ist offensichtlich, dass die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die Vorgaben zur Reduktion der Ammoniakemissionen (NEC-Richtlinien, zukünftig NERC) nicht erreicht werden. Neben einer effizienten Düngeverordnung ist es daher unerlässlich, dass die Bundesregierung weitere Instrumente zur Reduktion des Stickstoffeintrages aus der Landwirtschaft nutzt. Mit diesen Maßnahmen wird der bisherigen Wirkungsschwäche der bestehenden gesetzlichen Regelungen entgegengesteuert.

Folgende Maßnahmen sollten im Klimaschutzplan 2050 aufgenommen und zeitnah umgesetzt werden:

  • Einführung einer Abgabe auf mineralische Stickstoffdünger auf Handelsebene;
  • Einführung einer Stickstoffüberschussabgabe auf einzelbetrieblicher Ebene;
  • Verschärfung der Düngegesetzgebung:
    • Erweiterung des Maßnahmenkatalogs der Länderöffnungsklauseln der geplanten Düngeverordnung in Problemgebieten mit hohen Nährstoffeinträgen in Gewässer;
    • Einführung Hoftorbilanz ab Viehbesatz von 2 GV/ha;
    • wirksamer Vollzug ordnungsrechtlicher Instrumente (insbesondere Düngegesetz und DüV);
  • Erarbeitung und Umsetzung einer Stickstoffstrategie mit effektiven Maßnahmen zur Gesamt-Stickstoffreduktion.

Erhalt der Vorräte an organischer Bodensubstanz

Der Verlust von organischer Bodensubstanz durch verstärkte Mineralisation führt zur Emission der Treibhausgase CO2 und N2O. Allein die landwirtschaftliche Nutzung von Moorböden als Acker- und Grünland verursacht Emissionen von rund 27 Mio. t CO2-Äq. Der Erhalt und Aufbau der organischen Kohlenstoffvorräte in Böden ist eine Schlüsselmaßnahme für den landwirtschaftlichen Klimaschutz. Eine regenerative, ökologische Landwirtschaft kann in erheblichem Maße dazu beitragen, Humus aufzubauen und in diesem überschüssigen Kohlenstoff aus der Atmosphäre zu binden.
Der Erhalt der Vorräte an organischer Bodensubstanz gelingt mit folgenden drei Maßnahmenbereichen:

  • Renaturierung und Wiedervernässung von Moorstandorten;
  • Schutz und Ausdehnung von Dauergrünland;
  • CO2-Bindung durch Humusaufbau in Mineralböden.

Renaturierung und Wiedervernässung von Mooren

Im Kapitel 5.6 des Entwurfes des Klimaschutzplanes 2050 wird zu Recht auf die hohe Bedeutung der Renaturierung bzw. Vernässung von Moorflächen für den Klimaschutz hingewiesen. Eine effektive Renaturierung von Moorstandorten wird aber nur bei großflächiger Wiedervernässung und Umsetzung entsprechend angepasster extensiver Nutzung bzw. Nutzungsaufgabe gelingen. Dies führt zu erheblichen Eingriffen in die Eigentumsrechte und die Bewirtschaftung der Flächen. Daher erfordert eine effiziente Moorrenaturierung sehr hohe Investitionen, die den Rahmen der bestehenden Finanzierung (ELER, GAK) sprengen. In den Ausführungen zum KSP müssen daher neue Finanzierungsinstrumente wie Fonds und eine CO2-Abgabe für die notwendigen Investitionen in die Moorrenaturierunghinzugefügt und implementiert werden. Auch das Flächenmanagement (u.a. Flurneuordnung) muss aktiv im Sinne der Moorrenaturierung genutzt werden. Die Maßnahmen müssen eng mit den Zielen der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung verknüpft werden.
Die Zielformulierung im KSP-Entwurf hinsichtlich der Moorrenaturierung „bis 2030 erste Fort-schritte zu erzielen“ reicht als Formulierung dieses Meilensteins nicht aus.

Wir schlagen vor, als Meilenstein 2030 eine THG-Reduzierung auf Moorböden um 20 % festzuschreiben. Entsprechend müsste auch die Maßnahme „bis 2030 zusätzlich 5 bis 10 %der bestehenden Moorflächen wiederzuvernässen“ auf 20 % erhöht werden.

Schutz und Ausdehnung von Dauergrünland

Der konsequente Schutz des Dauergrünlands ist mit allen verfügbaren Instrumenten auf Bundes- und Landesebene dauerhaft zu gewährleisten, denn ein Umbruch von Grünland zu Ackerland setzt große Mengen CO2 frei – besonders hoch sind diese Emissionen auf feuch-ten und anmoorigen Standorten. Dazu gehören landwirtschaftlich genutzte Gleye, Anmoore und Niedermoore. Eine naturverträgliche, standortangepasste Nutzung von Grünland sollte mittels Ordnungsrecht und gezielter Förderprogramme gestärkt und so der Erhalt von Grünland gesichert werden. Hydromorphe Böden und Auenstandorte eignen sich besonders zur Umwandlung von Ackerland in Grünland. Hier würde die Grünlandextensivierung in Kombi-nation mit einer Anhebung des Wasserstandes einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Ziel muss es deshalb sein, die deutsche Grünlandfläche bis 2050 von derzeit 4,7 Mio. ha auf das Niveau von Anfang der 1990er-Jahre in Höhe von über 5,5 Mio. ha anzuheben.
Als Meilenstein für 2030 sollte eine Anhebung der Grünlandfläche auf 5,0 Mio. ha angestrebt werden.

CO2-Bindung durch Humusaufbau in Mineralböden

Mit dem Erhalt, der Wiederherstellung bzw. nachhaltigen Verbesserung der Kohlenstoff-Senken-Funktion der landwirtschaftlichen Böden besteht ein noch hohes Potential der CO2-Bindung, welches durch gezielte Maßnahmen erschlossen werden sollte. Regenerativ wirt-schaftende Betriebe können jedes Jahr bis zu 1.000 kg Kohlenstoff pro Hektar festlegen. Ein erhebliches Potential: Nimmt man alle Ackerflächen der Welt zusammen, könnte man durch Humusaufbau und der damit verbundenen Kohlenstofffestlegung innerhalb der nächsten 30 Jahre unter die 300 ppm-CO2-Marke zurückkehren. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) bestätigt, dass durch regeneratives Wirtschaften jedes Jahr 40 % der jähr-lichen Treibhausgas-Emissionen – das sind 21 Gt – gespeichert werden könnten. Gleichzeitig würden Böden mit dem Humusaufbau fruchtbarer, widerstandsfähiger gegen Wetterext-reme und könnten besser Wasser aufnehmen und halten, was wichtige Voraussetzungen für stabile Ernteerträge und den Hochwasserschutz sind.
Eine wichtige Voraussetzung für Humusaufbau ist das Blattgrün, denn grüne Blätter sind die Fabriken der Kohlenstofffestlegung. Ein hoher Blattflächenindex, also die Blattfläche pro Bo-denfläche, bedeutet, dass mehr Kohlenstoff aus der Atmosphäre aufgenommen wird. Kleinbauern im Süden erreichen durch handarbeitsintensiven Mischanbau einen sehr hohen Blattflächenindex. In mechanisierten Agrarsystemen ist er meist geringer, aber auch hier gibt es Agroforst- und Mischanbau-Systeme. Entscheidend ist, dass die bewirtschaftete Fläche möglichst durchgehend grün erhalten wird – den Acker nach der Getreideernte braun zu lassen ist so, als würde man eine Photovoltaikanlage mitten im Sommer abschalten.

Unabdingbar für den Humusaufbau sind ferner eine schonende Bodenbearbeitung und eine Bewirtschaftung ohne chemisch-synthetische Pestizide, die das Bodenleben schädigen. Das System Ökolandbau bringt durch vielfältigere Fruchtfolgen und den Einsatz von Mist oder Kompost beste Voraussetzungen für eine regenerative Landwirtschaft. Pionierbetriebe machen vor, wie man große Mengen Humus – und damit Kohlenstoff – in wenigen Jahren an-reichern kann. Neue regenerative Landbewirtschaftungssysteme sind zu erforschen und auch mittels Förderinstrumenten zu implementieren.

Darüber hinaus leistet Humusaufbau einen wichtigen Beitrag für eine verbesserte Struk-tur und Wasserspeicherfähigkeit der Böden und somit für höhere Ertragspotentiale.
Besonders unter den Bedingungen der zu erwartenden Klimaänderungen können optimal mit organischer Substanz versorgte Böden den Einfluss von Witterungsextremen besser abpuffern als Böden in schlechtem Kulturzustand. Maßnahmen zum Erhalt des Kohlenstoffspeichers erbringen darüber hinaus positive Leistungen für den Boden- und Gewässerschutz, auch die Biodiversität profitiert davon.

Es ist dringend geboten, dass Deutschland die Bodenrahmenrichtlinie nicht weiter blockiert sondern bodenschützende Maßnahmen mit allen verfügbaren Politikinstrumenten forciert. Dass die Böden durch einen EU-weiten Rechtsrahmen geschützt werden sollen, hatten EU-Kommission, -Rat und EU-Parlament im 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) festgeschrieben. Deutschland hatte bereits 1998 unter der damaligen Umweltministerin Merkel gemeinsam mit der EU-Kommission eine Initiative zur besseren Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen auf EU-Ebene ergriffen.

Folgende Maßnahmen sollten im Klimaschutzplan 2050 zu den o.g. drei Maßnahmenbereichen aufgenommen und zeitnah umgesetzt werden:

  • Einführung neuer Finanzierungsinstrumente (Fonds, CO2-Abgabe) zur Renaturierung von Mooren;
  • Gezielte Förderprogramme zum Erhalt und Ausdehnung der Grünlandfläche auf hydromorphen Böden;
  • Verstärkte Förderung zur Ausdehnung des Ökologischen Landbaus (20 Prozent Ökolandbau-Fläche bis 2030);
  • Förderung des Anbaus von Leguminosen und Unterstützung von Züchtungspro-grammen;
  • Förderung erweiterter und humusmehrender Fruchtfolgen;
  • Rechtlich verbindliche Verankerung einer Mindestfruchtfolge und einer ausgeglichenen Humusbilanz in der guten fachlichen Praxis.

Ökolandbau

Die vorgeschlagenen Meilensteine und Maßnahmen in den Bereichen „Stickstoffüberschüsse senken“, „Erhalt der Vorräte an organischer Bodensubstanz“ und die Vorschläge zu Tierhaltung und dem Konsum tierischer Lebensmittel sind für eine nachhaltige und klimafreundliche Gestaltung der Landwirtschaft unerlässlich, wenn die Klimaziele von Paris in Deutschland umgesetzt werden sollen. Sie sind an den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft orientiert und beachten die absoluten Belastungsgrenzen der Öko-Systeme. Wie im neuen Entwurf der Nachhaltigkeitsstrategie angelegt ist, sollten die absoluten Belastungsgrenzen des Öko-Systems auch im Klimaschutzplan beachtet und die Ziele und Maßnahmen auch darauf ausgerichtet werden.

Der Ökolandbau mit seinen gesetzlich definierten, praxiserprobten Vorgaben in allen entscheidenden Bereichen wie Pflanzenbau, Tierhaltung, Kontrolle und Kennzeichnung bietet eine gute Orientierung auf diesem Weg zu einer klimafreundlichen Landwirtschaft, die Wertschöpfung schafft, Ressourcen nachhaltig nutzt und hochgradig nachgefragte Lebens-mittel zu wahren, fairen Preisen erzeugt.

Der Ökolandbau leistet durch die organische Düngung ohne mineralische Düngemittel, deren Herstellung sehr energieintensiv ist, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Gleichzeitig wird durch den Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten die Humusanreicherung gefördert und somit gleichzeitig mehr Kohlenstoff im Boden gespeichert.

Die Umstellung auf den Ökolandbau bringt sowohl bezogen auf die Fläche als auch (wenn auch in geringerem Maße) auf die Produkteinheit Einsparungen bei den THG-Emissionen. Durch die flächengebundene Tierhaltung, erfolgt keine übermäßige Konzentration von schädlichen Lach- und Methangasemissionen. Die Vorgabe, einen beträchtlichen Anteil des Futters regional/hofeigen zu erzeugen und den systembedingten Anbau von Eiweißpflanzen, vermindert den Flächenrucksack, da nur ein Bruchteil der Futtermittel importiert wird.

Das in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verankerte Ziel von 20 % Flächenanteil des Ökolandbaus an der gesamten Landwirtschaftsfläche (LF) geht daher in die richtige Richtung, muss aber mit einem konkreten Zeithorizont unterlegt werden. Schon im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 des BMUB wird die Ausweitung des Flächenanteils des Ökologischen Landbaus als zentrale Maßnahme zur Reduktion der Treibhausgasemissionen aufgeführt.

Wir begrüßen es, dass sich die Erhöhung des Flächenanteils als eigenständiger „Meilenstein 2030“ im Entwurf des Klimaschutzplanes 2050 wiederfindet. Allerdings bleibt anzumerken, dass zum Erreichen des Ziels verbindliche Etappenziele notwendig sind.

Wir regen daher folgende Änderung des Textes an:
„Bis 2020 sollten 10 Prozent, bis 2025 15 Prozent und bis 2030 20 Prozent der land-wirtschaftlich genutzten Fläche ökologisch bewirtschaftet werden. 2014 lag dieser Flächenanteil bei 6,3 Prozent. Ein weiterer Ausbau des Ökolandbaus ist auch vor dem Hintergrund der stetig steigenden Nachfrage nach ökologisch erzeugten Produkten anzustreben.“

Zudem ist es geboten, Ökolandbau als „Goldstandard“ zu etablieren wie der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) bereits 2011 angemahnt hat: Erforderlich ist eine grundle-gend andere Architektur der Politik für Landwirtschaft und ländliche Räume. Sie muss den Ökolandbau als „Goldstandard“ für das Leitbild einer nachhaltigen Landwirtschaft etablieren.“ [7] Wir halten die Ergänzung dieser Empfehlung im KSP für essentiell.

Dazu halten wir es – wie der RNE – für erforderlich, dass: „20 % Anteil am nationalen Agrarforschungsbudget sollte für Fragen der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft reserviert werden und in ein umfassendes, am Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung ausgerichtetes Förderprogramm zur Forschung und zum Aufbau des betrieblichen Wis-sensmanagements eingesetzt werden.“ [8] Diese Ergänzung sollte an das 20 %-Ökoflächenziel und der vorgeschlagenen Zeitvorgabe in den KPS aufgenommen werden.

Maßnahmen

Erhöhung des Flächenanteils des Ökologischen Landbaus
Wir begrüßen es, dass die Ausweitung des Ökolandbaus als eine zentrale Maßnahme im Entwurf des Klimaschutzplans 2050 verankert ist. Damit wird den Leistungen den Ökolandbaus als emissionsärmeres Produktionsverfahren, welches strengere Tierwohl- und Umweltstands erfüllt, Rechnung getragen. Um das Ziel 20 % Ökolandbau bis 2030 zu erreichen regen wir an, die vorgeschlagenen Maßnahmen des Klimaschutzplans 2050 zu erweitern und zu konkretisieren.

Folgende Maßnahmen sollten im Klimaschutzplan 2050 zusätzlich aufgenommen und zeitnah umgesetzt werden:

  • Das Budget des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) ist ab sofort von derzeit 17 Millionen Euro auf 60 Millionen Euro aufzustocken wieder auf öko-spezifische Projekte zu fokussieren.
  • Der Anteil der für den Ökolandbau eingesetzten öffentlichen Agrarforschungsmittel sind mittelfristig gemäß des angestrebten Öko-Flächenanteils auf 20 % zu erhöhen. Bis 2020 muss zumindest der Flächenanteil an der gesamten Landwirtschaft von derzeit 7 % erreicht sein (derzeitiger Anteil 1,5 %).
  • Die Verbraucheraufklärung über die Herkunft und die Qualität von Bio-Lebensmitteln sowie deren Zusatzleistungen wie unter anderem Klimaschutz ist zu unterstützen und Förderinstrumente zur Entwicklung und Finanzierung von Kooperationen in der hei-mischen Öko-Wertschöpfungskette zu etablieren.
  • Der Ökolandbau ist als produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahme im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in die Umwelt durch Baumaßnahmen anerkennen.
  • Bis 2030 sind in öffentlichen Kantinen mindestens 30 % des Lebensmittelverbrauchs in Bio-Qualität zu etablieren. Die Bundesverwaltung muss hier eine Vorbildfunktion übernehmen.

Schlussfolgerung

Wir unterstützen den Ansatz des Klimaschutzplanes, ein ressortübergreifender Rahmen für die deutsche Klimaschutzpolitik zu etablieren und damit die Grundlage für die nationale Umsetzung der verpflichtenden Pariser Klimavereinbarungen zu legen. Allerdings scheinen viele Ziele und Maßnahmen weder konkret noch ambitioniert genug, um die Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Die bisher beschlossenen und eingeleiteten Maßnahmen und Instrumente werden voraussichtlich nicht genügen, um die deutschen THG-Minderungszieles bis 2020 bzw. 2050 zu erreichen und die notwendige Transformation hin zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft zu erzielen.

Im Bereich Landwirtschaft sollte der Ökolandbau als Toprunner eine wesentlich stärkere Rolle spielen, da die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft in ihren Wertschöpfungsketten alle Aspekte, vom Anbau, Transport, Verarbeitung und Konsum mit in Betracht zieht und somit Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Breite lebt. Durch eine zentralere Rolle der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft im Bereich des Sektors Landwirtschaft könnten zahlreiche Synergieeffekte erzielt, Zielkonflikte aufgelöst und Impulse bei der Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie des nachhaltigen Umbaus des Sektors gegeben werden.


[1] BMUB (2015): Impulspapier des BMUB für den Auftakt des Beteiligungs-und Dialogprozesses.
[2] ebd.
[3] UBA (2016): UBA Position zum Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung – Beitrag zur Diskussion im Rahmen des Erstellungsprozesses
[4] ebd.
[5] ebd.
[6] Umweltbundesamt (2014), online s. https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/lachgas-methan.
[7] Rat für Nachhaltige Entwicklung (2011): Gold-Standard Ökolandbau: Für eine nachhaltige Gestaltung der Agrarwende.
[8] ebd.


Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von über 35.000 Bio-Betrieben mehr als 8,6 Mrd. € umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: AöL, Bioland, Biokreis, Biopark, BNN, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Naturland, Reformhaus® und Verbund Ökohöfe.


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Peter Röhrig
Geschäftsführender Vorstand

 +49 30 28482-307
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