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Weidehaltung fördern, Wolfsbestände aktiv managen

Biologische Vielfalt schützen

Berlin, 09.03.2023. Die Weidehaltung ist eine zentrale Säule der artgerechten Haltung von Rindern, Schafen und Ziegen im Öko-Landbau. So ist es in den rechtlichen Vorgaben für Bio, in der EU-Öko-Verordnung, verankert. Ebenso sind im Öko-Landbau der Erhalt und die Förderung gesunder Ökosysteme sowie der Artenvielfalt in den Kulturlandschaften wichtig. Der ökologische Landbau betreibt durch Weidehaltung und seine flächengebundene Tierhaltung aktiven Biotop- und Artenschutz, der insbesondere zahlreichen Pflanzen-, Insekten- und Vogelarten und ebenso aussterbenden Haustierrassen das Überleben sichert.

Gleichzeitig gehören zur Vielfalt natürlicher Ökosysteme auch Großprädatoren wie der Wolf. Dieser breitet sich seit einigen Jahren in Deutschland wieder aus und etabliert sich in immer mehr Regionen als Bestandteil der heimischen Wildfauna. Der Wolf ist gemäß der Fauna-FloraHabitat-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt.

Die Vermehrung des Wolfs stellt die Weidehaltung vor immer größere Herausforderungen und regional vor existenzielle Probleme: Für das Jahr 2019 wurden 850 Angriffe auf weidende Nutztiere mit knapp 2.900 verletzten oder toten Tieren, davon 88 Prozent Schafe, offiziell dokumentiert. Die Tendenz ist stark steigend. Im Jahr 2021 ist die Zahl der getöteten oder verletzten Tiere bereits auf 3.374 angestiegen. Auch wenn Schafe und Ziegen mit 85 Prozent unter den Nutztieren die Hauptbeute des Wolfes darstellen, waren 2021 in 7 Prozent der Fälle auch Rinder, überwiegend Kälber, betroffen.

Diese Zahlen zeigen allerdings nicht die existenzbedrohende Herausforderung, die der Umgang mit dem Wolf für die betroffenen Höfe darstellt. Besonders für Schäferinnen, Ziegen- und Rinderhalter mit Herden in extensiver Weidehaltung – also besonders tiergerechten und naturverträglichen Formen der Landnutzung – können die aktuellen Entwicklungen existenzgefährdende Ausmaße annehmen. Zudem sind erste Fälle dokumentiert, in denen Wölfe auch in siedlungsnahe Offenställe eindrangen. Für den Öko-Landbau und auch den Naturschutz stellt sich somit ein wachsender Zielkonflikt zwischen Biotopschutz und Tierwohl in der Nutztierhaltung durch möglichst großflächige Weidehaltung einerseits und dem Artenschutz einzelner Tierarten wie dem Wolf andererseits dar.

Um zu verhindern, dass zahlreiche Weidehalterinnen und -halter aufgeben müssen und damit Weidebiotope verschwinden, müssen neben Aspekten des Wolfs- und Artenschutzes sowohl die wirtschaftlichen als auch die emotionalen Beeinträchtigungen eingehend berücksichtigt werden. Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass neben den finanziellen Folgen eines Wolfsangriffs auch der Anblick gerissener Tiere für die Landwirtin oder den Landwirt, der täglich für die Tiere sorgt, schwer erträglich ist. Hinzu kommt, dass der Umgang mit Tieren, die durch Wolfsübergriffe traumatisiert sind, schwierig ist und mitunter gefährlich werden kann.

Was muss sichergestellt werden, um die Weidehaltung zu sichern?

  1. Herdenschutzmaßnahmen: Partizipative Prozesse zur Festlegung der Zumutbarkeit und Praktikabilität von Herdenschutzmaßnahmen
  2. Kompensationszahlungen: Vollumfängliche und unbürokratische Entschädigung von präventiven Maßnahmen und von (Folge)Kosten durch Wolfsangriffe
  3. Monitoring: Kontinuierliches Wolfs-Monitoring und ggf. Neubewertung der Situation im Spannungsfeld einer biodiversitätsfördernden Nutztierhaltung und dem Schutz einer einzelnen Art
  4. Wolfsmanagement: Schaffung von Rechtssicherheit, um regulativ in den Wolfsbestand einzugreifen

1. Herdenschutzmaßnahmen:

  • Praktikabilität und Effektivität der Maßnahmen gewährleisten
  • Unterstützung bei Beantragung und Umsetzung bereitstellen
  • Keine dynamische Nachregulierung von Maßnahmen fordern (bspw. immer höhere Zäune)
  • Beachtung anderweitiger Biotopanforderungen (bspw. Wildschutz)

Die derzeit empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen sind sehr aufwändig und kostspielig und für viele Weidehalter aus eigener Kraft nicht umzusetzen. Ohne entsprechende Unterstützung bei den notwendigen Schutzmaßnahmen ist zu befürchten, dass zu viele Betriebe aufgeben. Wir fordern deshalb bundeseinheitlich eine 100-prozentige Förderung der Herdenschutzmaßnahmen inkl. der Arbeitszeit.

Die erforderliche Zaunhöhe und -ausstattung bei neuen Zäunen muss so definiert sein, dass Zäune nicht von Wölfen überwunden werden können. Bei Bestandszäunen darf aus unzumutbaren Aufwandsgründen nicht gefordert werden, dass sie ständig angepasst werden müssen.

Weidezäune für Großwiederkäuer (Rinder, Pferde) müssen davon ausgenommen werden, über die gute fachliche Praxis des normalen Zaunbaus hinaus errichtet zu werden. Ein Umbau wäre aufgrund der Weidegrößen und der Zaunlängen unzumutbar und wäre ein massiver Eingriff in das Wildtierökosystem und die Landschaft.

Bei der Etablierung von Herdenschutzmaßnahmen ist darauf zu achten, dass das natürliche Gleichgewicht von wildlebenden Tieren (Rehe u.a.), Vögeln (Wildgänse u.a.) und anderen Beutegreifern (Fuchs, Luchs u.a.) nicht gefährdet wird. Offene Weidelandschaften sollen erhalten bleiben. Es ist zu berücksichtigen, dass wolfsabweisende Zäune auch wildtierabweisende Zäune sind und dass solche Zaunanlagen das Landschaftsbild stark beeinträchtigen können. Wolfsabweisende Zäune sind aber insbesondere für kleine Wiederkäuer zu akzeptieren.

Herdenschutzkulissen müssen großzügig und mittelfristig auch auf Basis naturräumlicher Gegebenheiten ausgewiesen und gefördert werden, damit die betroffenen Betriebe passende Maßnahmen ergreifen können.

Es braucht Bildungs- und Beratungsangebote für Weidetierbetriebe sowie Forschung zu den Themen:

  • Möglichkeiten und Grenzen von Herdenschutzmaßnahmen;
  • Einsatz von Herdenschutzhunden und deren Gefährdungspotenzial für fremde Personen;
  • Tierhalterinnen und Tierhalter müssen zeitnah über das Auftreten von Wölfen sowie zu Wolfsrissen in der Region und mögliche Besonderheiten informiert werden,
  • Unterstützung von Forschung und Entwicklung zu praxistauglichen innovativen Maßnahmen des Herdenschutzes, der Verscheuchung und der Vergrämung, z.B. mit technischen Hilfsmitteln

2. Kompensationszahlungen:

  • Entschädigungen und (Folge-)Kosten des Herdenschutzes schnell und unbürokratisch regeln
  • Entschädigungen nach Pauschalen bzw. nach Wirtschaftswert, sofern der Wert einer seltenen Rasse, bei Zuchttieren und bei trächtigen Tieren bei einheitlichen Zahlungen nicht berücksichtigt wird
  • Zahlungen über Naturschutzgelder
  • Ausschöpfen der EU-rechtlichen Möglichkeiten, um möglichst alle Kosten zu erstatten
  • Zahlungen müssen auch erfolgen, wenn der Wolf bzw. Wolfshybrid als Schadensursache nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte.

Generell müssen Vorgaben und Fördermaßnahmen zum Herdenschutz und Entschädigungszahlungen an Tierhalterinnen und Tierhalter bundesweit abgestimmt und in den Bundesländern praxisnah umgesetzt, schnell und unbürokratisch geregelt sein.

Herdenschutz muss als öffentliche Aufgabe anerkannt werden. Die Erstattung der Herdenschutz- und Entschädigungskosten sollte aufgrund dieser Definition durch Naturschutzgelder und nicht durch Gelder aus den landwirtschaftlichen Fördermitteln erfolgen.

Es müssen langfristige und ausreichend ausgestattete Programme zur Förderung und Honorierung aller notwendigen Aufwendungen für den erforderlichen Herdenschutz (einschließlich Arbeitszeit) aufgelegt werden.

  • Die Europäische Kommission hat 2018 entschieden, dass Investitionen in Schutzmaßnahmen gegen Risse von Weidetieren durch Wölfe zu 100 Prozent durch die Länder finanziert werden können, ohne dass dies als unzulässige Beihilfe gilt.
  • Bislang werden Schafhaltern und Landwirtinnen, je nach Bundesland unterschiedlich, in der Regel aber nur 80 Prozent der Vorsorgekosten erstattet, etwa für die Anschaffung von wolfssicheren Zäunen oder von Herdenschutzhunden. Die regelmäßige Zaunpflege und das Freihalten des Zaunes sind sehr aufwändige Maßnahmen und müssen auch finanziert werden.
  • Die Länder regeln das allerdings sehr unterschiedlich, bspw. zahlt Brandenburg 100 Prozent der Investitionen in Herdenschutz (Zäune, Hunde) und die durch den Wolf verursachten laufenden Kosten (Zaununterhalt, Hundefutter, Tierarzt etc.) nach bestimmten Pauschalsätzen bis zu einer betrieblichen Obergrenze (DBBW 2020). Wir fordern eine vollständige Übernahme von einmaligen und laufenden Kosten wie Material-, Unterhalts und Arbeitskosten.

Bei ausreichendem Herdenschutz müssen alle wirtschaftlichen Folgen eines Wolfsübergriffes schnell, einfach und umfassend ausgeglichen werden. Dabei müssen Tiere mit ihrem Wirtschaftswert (siehe oben) berücksichtigt werden und die Entschädigung muss auch den zusätzlichen Arbeitsaufwand wie z.B. die bürokratische Abwicklung oder das Einfangen in Panik entlaufener Weidetiere nach einem Wolfsübergriff umfassen. Ein Rechtsanspruch der Tierhaltenden auf diese Entschädigung muss rechtlich verankert werden.

Für die Schaffung von speziellen Schutzweiden in Stallnähe für die Ablamm- und Abkalbungszeit soll eine komplette Weideförderung (Zaun, Tore, Tränke) durch Naturschutzprogramme erfolgen. Auch das Aufstellen eines Schutzes auf temporären Herbstweiden, z.B. im Alpenraum, muss gefördert werden.

Erfolgte ein Wolfsriss in einer Region, müssen oft über Wochen Schutzwachen organisiert werden, die eine Wiederholung verhindern und ggf. das reißende Tier identifizieren. Diese Arbeit muss entschädigt werden.

Herdenschutz darf nur dort, wo eine angemessene Förderung etabliert ist, entsprechende Übergangsfristen bestehen und wo er praktikabel umsetzbar ist, Voraussetzung für einen Schadensausgleich sein. Bei Großwiederkäuern und Pferden muss auf über die gute fachliche Praxis der normalen Einzäunung hinausgehenden Herdenschutzmaßnahmenverzichtet werden. Landwirtinnen und Landwirte, die präventiv Herdenschutzmaßnahmen umsetzen, müssen diese zu 100 Prozent erstattet bekommen.

Umkehr der Beweislast: Kompensationszahlung müssen auch erfolgen, wenn der Wolf bzw. Wolfshybrid als Schadensursache nicht abschließend bestätigt werden kann. Aktuelle Analysen sind oft aufwändig, aber unnötig, da es kaum wildernde Hunde gibt, die Tiere reißen. Wolfsgutachterinnen und -gutachter können Bisse meist gut einschätzen und in der Praxis zeigt sich, dass Wolfsrisse auch über Spürhunde erkannt werden können. Der Nachweis des Schadens wird bislang überwiegend sehr bürokratisch gehandhabt. Außerdem muss durch eine Begutachtung der geschädigten Tiere sichergestellt werden, dass Wölfe als Verursacher mit ausreichender Sicherheit feststehen.

Es braucht eine pauschale, staatlich finanzierte Haftung für Weidetierhalterinnen und - halter in Wolfsgebieten für durch flüchtende Weidetiere verursachte Schäden (z.B. Verkehrsunfälle). In Wolfsgebieten muss die Grundannahme gelten, dass der Wolf die Fluchtursache ist – momentan sind Nachweisverfahren eine große Bürde für die betroffenen Betriebe und Behörden, da langwierig und teuer.

Die zusätzlichen Kosten und Aufwendungen der Weidetierhaltenden für einmalige und kontinuierliche Vorsorgemaßnahmen sowie die Schäden müssen transparent gemacht werden. In Deutschland waren die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen im Jahr 2020 beispielsweise mit ca. 9.5 Mio. Euro um ein Vielfaches höher als die Ausgleichszahlungen (ca. 800.000 Euro). Nicht nur aus der Weidehaltung, auch aus modernen Stallanlagen (offene, gut belüftete Ställe) gibt es Berichte von eindringenden Wölfen. Im Sinne des Tierwohls werden die Weidetiere in der kalten Jahreszeit möglichst in offenen Stallsystemen gehalten. Schutzmaßnahmen müssen auch hier finanziert werden.

3. Monitoring: 

  • Transparentes Monitoring der Bestandsentwicklungen und der Wolfsübergriffe
  • Definition des Erhaltungszustandes
  • Prüfung des Schutzstatus

Laut Zahlen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) gibt es in Deutschland 161 Wolfsrudel, 43 Paare und 21 Einzeltiere (Stand Dezember 2022). Im Vergleich zum Vorjahr sind die Rudel um über 2 Prozent angestiegen.

Der BÖLW unterstützt die Verstetigung und den Ausbau des DBBW und des neu gegründeten Bundeszentrums Weidetiere und Wolf (BZWW) als zentrale Anlaufstellen für alle Fragen bezüglich Forschung, Beratung, Monitoring und Information. Wichtig ist, dass DBBW und BZWW im fachlichen Austausch stehen und dass die landwirtschaftliche Praxis regelmäßig in deren Arbeit einbezogen wird. Zahlreiche EU-Staaten haben bereits lange Erfahrung im Umgang mit Wölfen. Eine europäische und internationale Abstimmung des Wolfsmanagements erscheint aufgrund des grenzüberschreitenden Wanderverhaltens des Wolfes unabdingbar. Zusätzlich muss auch die Öffentlichkeitsarbeit (durch DBBW und BZWW) mitgedacht werden: Bürgerinnen und Bürger sollten umfassend informiert werden, wie sich der Wolf in Deutschland entwickelt und wie sie sich gegenüber Wölfen und Weidetieren richtig verhalten müssen.

Die aktuelle und transparente Veröffentlichung aller Erkenntnisse über Wolfsaktivitäten und der prognostizierten Populationsentwicklung muss verlässlich stattfinden. Die Zahlen sollten die Individuen pro km2 wiedergeben. Die Bewegungen der einzelnen Rudel sollen über Ortungstechniken mit Hilfe von Besenderung gegenüber den Landwirtinnen und Landwirten transparent gemacht werden.

Die Weiterentwicklung von Wolfsmanagementplänen und von Leitlinien zur Wolfspopulationsentwicklung und Begrenzung ist unter Einbeziehung von Weidetierhalterinnen und -haltern und unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten zu führen.

Schon aufgrund des heutigen Wolfsbestandes und im Besonderen bei einem weiterhin anhaltenden Wachstum der Wolfsbestände muss somit der Schutzstatus des Wolfes in Deutschland und der EU zeitnah überprüft werden, denn es droht der Verlust einer naturschutzfachlich hochwertigen Kulturlandschaft. Hierzu wäre eine Überführung des Wolfs aus Anhang IV in Anhang V Artikel 16 der FFH-Richtlinie genauso notwendig, wie eine Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes und des entsprechenden EU-Rechts. U.a. in Deutschland ist ein guter Erhaltungszustand des Wolfes wahrscheinlich bereits erreicht, sodass eine Neu-Einstufung des Wolfes in eine weniger gefährdete Kategorie der FFH-Richtlinie erfolgen könnte. In Schweden und Frankreich u.a. ist mit Verweis auf Artikel 16 der FFH-Richtlinie möglich, z.B. zur Verhütung ernster Schäden in der Tierhaltung oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit, den Wolf zu jagen, solange der Erhaltungszustand der Population nicht gefährdet wird.

Wir fordern, dass die Zeitabstände, in denen der Erhaltungszustand des Wolfs an die EU gemeldet wird, von derzeit sechs auf zwei Jahre zu verkürzen. Hierfür spricht, dass die Entwicklung des Wolfs so dynamisch geworden ist, dass eine Bestandsaufnahme alle sechs Jahre nicht mehr angemessen ist.

4. Wolfsmanagement:

  • Bundeseinheitliche Regelungen mit Übernahme in Landesrecht für das Wolfsmanagement, um schnelles Handeln zu ermöglichen
  • Übergriffige Wölfe müssen entnommen werden, weil präventive Vergrämung in der Weidetierhaltung aktuell nicht funktioniert
  • Sonderregelungen für Gebiete mit besonderer Funktion (keine Einzäunung möglich): Wolf muss ferngehalten werden

Das Wolfsbestandsmanagement muss bundesweit abgestimmt und in den Bundesländern praxisnah umgesetzt werden. Wir fordern eine Folgenabschätzung zur Populationsentwicklung und die zeitnahe Festlegung eines maximalen Zielbestands für Deutschland als Kriterium für die Entnahme. Der Bund sollte eine Muster-Wolfs-Managementverordnung erstellen, die von den Bundesländern dann in Landesrecht übernommen werden.

Voraussetzung für eine Koexistenz mit dem Wolf ist, dessen Scheu als Wildtier zu erhalten. Derzeit gibt es keine praxistauglichen Verfahren der Vergrämung. Daher müssen Vorgehensweisen für eine rechtssichere praxistaugliche Verscheuchung und Vergrämung entwickelt und erprobt werden.

Übergriffige Wölfe müssen zügig entnommen werden. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Deutschland diesbezüglich dringend Artikel 16 Absatz 1 Satz e der FFH-Richtlinie in deutsches Naturschutzrecht umsetzen muss, der in anderen Ländern bereits zur Entnahme herangezogen wird. Dieser sagt aus, dass vom Tötungsverbot abgewichen werden darf, „um unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß die Entnahme oder Haltung einer begrenzten und von den zuständigen einzelstaatlichen Behörden spezifizierten Anzahl von Exemplaren bestimmter Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV zu erlauben.“

Es braucht unmissverständlich formulierte und konsequent eingehaltene Entnahmeregelungen für Problem-Wölfe oder -Rudel mit effizienten und schnellen Entscheidungsprozessen. Beispiel: Sächsische Wolfs-Managementverordnung vom 15. Mai 2019.

Bestimmte Schutzkonzepte wie Herdenschutzhunde und besondere Zäune sind nicht bei allen Tierarten (z.B. Großwiederkäuer, Pferde) und in allen Gebieten möglich. Solange keine wirksamen und praktikablen Konzepte für den Herdenschutz in Gebieten mit Weidetierhaltung oder in Gebieten mit besonderer Funktion (z.B. Landschaftspflege, Küstenschutz/Deiche, Gebiete mit Wanderwegen auf Weideland, insbesondere Almen/Alpen, topographisch anspruchsvolle Regionen der Mittelgebirge und Gebiete mit hohem Touristenaufkommen) zur Verfügung stehen, muss der Wolf aus diesen Regionen ferngehalten und entnommen werden.


Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeugerinnen, Verarbeiter und Händlerinnen von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von rund 54.500 Bio-Betrieben 15,87 Mrd. € umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind unter anderem: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Biokreis, Bioland, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessensgemeinschaft der Biomärkte, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe. Wer wir sind: https://www.boelw.de/ueber-uns/mitglieder/