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Pressemitteilung

Wie beim Ei: Bei Fleisch klar und einfach erkennen können, wie ein Tier gehalten wurde

BÖLW zur Anhörung im Bundestag zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Berlin, 16.01.2023. Am 16. Januar 2023 findet im Bundestag die Anhörung zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz statt. Mit dieser Kennzeichnung sollen Verbraucherinnen und Verbraucher auf einem Blick erkennen können, wie ein Tier gehalten wurde. Der geschäftsführende Vorstand des Bio-Spitzenverbands Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Peter Röhrig, der zu Anhörung als Experte geladen ist, kommentiert:

„Die geplante verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung schafft Transparenz für Verbraucher und Verbraucherinnen. Sie können dann klar und einfach am Produkt erkennen, wie ein Tier gehalten wurde. Die Kennzeichnung verschafft Bäuerinnen und Bauern Investitionssicherheit und eine langfristige Perspektive, denn die neue Regelung stellt die Weichen für ein Stallsystem der Zukunft.

Die geplante Kennzeichnung ist ein zentraler Baustein für die notwendige Transformation der Tierhaltung in Deutschland. Das neue Label wird dazu beitragen, die Pläne der Borchert-Kommission umzusetzen.

Es ist richtig, dass für Bio eine eigene Stufe vorgesehen ist – wie bei der gelernten und bewährten Eierkennzeichnung.

Bio-Schweine haben 50 Prozent mehr Platz gegenüber der geplanten nächstliegenden Stufe „Freiland/Auslauf.” Die Bio-Tierhaltung zeichnet sich darüber hinaus durch besonders strenge Haltungsregeln aus: Über 17.000 Bio-Tierhalterinnen und -halter in Deutschland sorgen für eine deutliche Minderung des Antibiotikaeinsatzes und für viel betriebseigenes bzw. regionales Futter. Für Bio-Tiere gilt zudem die Flächenbindung, so dass nur so viele Tiere gehalten werden, wie Böden und Gewässer vertragen. Bio-Tiere bekommen Öko-Futter, das mindert den Pestizid-einsatz und schützt die Tiere, die nicht im Stall stehen wie Bienen, Wachtel, Kiebitze.

Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestages das vorliegende Gesetz nun rasch auf den Weg zu bringen. Im nächsten Schritt muss dessen Erweiterung ebenso zügig in Angriff genommen werden: Noch fehlende Lebensphasen beim Schwein und weitere Tierarten müssen endlich verbindlich geregelt werden. Ebenso müssen verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung in die Kennzeichnung einbezogen werden.

Im Bio-Recht ist bereits heute neben Haltungsvorgaben für alle Lebensphasen aller relevanten Nutztiere auch die Kennzeichnung in allen Vertriebsbereichen gesetzlich geregelt. Dies wird umfassend staatlich kontrolliert. Mit einer eigenen Stufe wird den Bio-Tierhaltern in Deutschland eine unsinnige Doppelbürokratie erspart.

Damit die Transformation der Tierhaltung gelingt, muss neben der Kennzeichnung, auch die Finanzierung des Umbaus eine langfristige Perspektive erhalten. Die bereits seit längerem diskutierte mengenbezogene Abgabe auf Fleisch kann dazu einen wesentlichen Beitrag leisten, um die begrenzten bereits eingeplanten Bundesmittel zu ergänzen. Das Stallbaurecht und Regeln im Immissionsrecht müssen angepasst werden, um Investitionen in bessere Ställe zu ermöglichen. Besonders wichtig ist die Verbesserung der Mindestvorgaben für Schlachtung und Transport von Tieren.”

Aktuelles zur Bio-Tierhaltung unter: https://www.boelw.de/themen/tier/haltung/

Alles zur Tierhaltung in der EU-Öko-Verordnung unter: https://www.allesueberbio.de/haben-bio-kuehe-schweine-und-huehner-auslauf/

Alle BÖLW-Presseinfos finden Sie auf https://www.boelw.de/presse/meldungen/ 


Hintergrund

Bereits 2015 beschrieb der wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die Haltungsbedingungen eines Großteils der Nutztierhaltung in Deutschland als „nicht zukunftsfähig“. Die gesellschaftlichen Erwartungen an die Nutztierhaltung sind seitdem weiter gestiegen. Auch die Risken für die Tierhalter aufgrund möglicher gerichtlicher Urteile zu unzureichenden Haltungsvorgaben sind nach wie vor hoch. Das Thünen-Institut schlussfolgerte im Rahmen der Borchert-Kommission, dass ohne einen ambitionierten Umbauplan etliche tierhaltende Betriebe keine Perspektive haben werden. Dies wird auf schmerzhafte Weise im Kontext der Pandemie und des Krieges gegen die Ukraine mit einer noch einmal gestiegenen Zahl an Betriebsaufgaben im tierhaltenden Bereich deutlich.

Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht eine Haltungskennzeichnung vor.

4.484 Zeichen, Abdruck honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten. Ansprechperson: Peter Röhrig 0160 96459951, Saskia Horenburg, Leitung Presse beim BÖLW, presse[at]boelw.de, +49 30 28482-307

Ein Foto von Peter Röhrig finden Sie zur Veröffentlichung im Zusammenhang mit dieser Meldung auf https://www.boelw.de/service/mediathek/personen/

Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeugerinnen, Verarbeiter und Händlerinnen von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von rund 54.500 Bio-Betrieben 15,87 Mrd. € umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind unter anderem: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Biokreis, Bioland, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessensgemeinschaft der Biomärkte, Naturland, Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe. Wer wir sind: https://www.boelw.de/ueber-uns/mitglieder/

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