Foto: Being Organic in EU
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Pressemitteilung

Bürokratie abbauen, Tierwohl stärken

BÖLW begrüßt Ankündigung von EU-Kommissar Hansen die Auslaufregelungen für Bio-Küken zu verbessern

Berlin, 30. Juli 2025. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt die Ankündigung von EU-Kommissar Hansen vom gestrigen Tag, dass künftig nur die Ställe für Bio-Geflügel über einen Auslauf verfügen müssen, bei denen die Tiere auch in der Lage sind, diesen zu nutzten. 

Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbands, kommentiert: 

„EU-Kommissar Hansen will eine Bürokratie-Posse im Bio-Recht beenden, die dazu geführt hätte, dass Ställe für Bio-Küken über einen Auslauf verfügen müssen. Die Tiere hätten den Auslauf nicht nutzten können, da sie noch nicht ausreichend befiedert sind und so gesundheitlichen Schaden erleiden würden.

Es soll weiter sichergestellt werden, dass Bio-Hühner ab ihrer Jugendphase, wenn sie ausreichend befiedert sind, Zugang zu einem großen Grünauslauf haben. Dies ist ein selbstverständlicher Bestandteil der Bio-Tierhaltung und entspricht den hohen Standards, die Verbraucherinnen und Verbraucher von Bio-Lebensmitteln erwarten. Der Zugang zum Freilauf fördert das Wohlbefinden der Tiere und stärkt ihre natürlichen Verhaltensweisen. 

Der BÖLW fordert EU-Kommissar Hansen auf, jetzt schnell einen konkreten Vorschlag vorzulegen, damit Höfe Planungssicherheit erhalten und so in eine artgerechte Bio-Tierhaltung im wachsenden Bio-Markt investieren können.” 

Hintergrund:  

Bio-Geflügel wächst häufig in unterschiedlichen Ställen auf, die auf die jeweiligen altersbezogenen Erfordernisse ausgerichtet sind. In der sehr frühen Lebensphase, der sogenannten Voraufzucht, sind die Küken sehr wärme- und schutzbedürftig und haben ihr Immunsystem und ihre Befiederung noch nicht vollständig ausgebildet und würden daher im Auslauf Schaden erleiden. Sie werden daher häufig in dieser frühen Lebensphase in Ställen ohne Auslauf gehalten und sobald sie groß genug sind in einen anderen Stall mit Auslauf gebracht.  

Die so etablierte Haltungsweise wurde mit der seit 1. Januar 2022 gültigen EU-Öko-Verordnung in Frage gestellt. Mit einer Übergangsfrist bis 2030 sollten auch die Ställe für die Küken unsinnigerweise über einen Auslauf verfügen, auch wenn dieser von den Tieren nicht genutzt worden wäre.

Der BÖLW hat sich für die Änderung der Regelung eingesetzt.  


Ihr Kontakt zum BÖLW

Annette Bruhns
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 +49 30 28482-308
bruhns[at]boelw.de