BÖLW/Maurice Weiss
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Pressemitteilung

Gentechnik: Bio-Branche begrüßt Klage der Slowakei gegen Deregulierung

„Ökologische Techniken der beste Weg zu Klimaresilienz“

Berlin, 2. September 2026. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft hält die von der Slowakei angekündigte Klage gegen die EU-Verordnung zur Deregulierung der neuen genomischen Techniken (NGT) für aussichtsreich. Premierminister Robert Fico hat laut der Staatsagentur Tasr heute erklärt, beim EU-Gerichtshof Klage einzureichen, weil diese „viele Proteste“ ausgelöst habe und es „keine Beweise“ gebe, dass die Bevölkerung sich „um nichts Sorgen machen“ müsse.

 

Tina Andres, Vorsitzende des Bio-Spitzenverbands, kommentiert:

„Die slowakische Regierung tut gut daran, auf ihre Zivilgesellschaft zu hören, die angefangen mit der Slowakischen Akademie der Wissenschaft über Verbände der Land- und Lebensmittelwirtschaft bis hin zu Greenpeace Slovakia die Deregulierung ablehnt. Dass die Risikoprüfung für gentechnisch veränderte Organismen, die mit neuen Methoden gezüchtet wurden, entfallen soll, missachtet das Vorsorgeprinzip und widerspricht der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Von uns konsultierte Gutachter erachten daher die Klage als aussichtsreich.

Die Biobranche begrüßt den Vorstoß der Slowakei gegen die geplante Deregulierung. Bio wird in jedem Fall in allen Stufen der Wertschöpfung weiter ohne Gentechnik wirtschaften. Doch die saubere Trennung in „mit“ und „ohne“ Gentechnik, angefangen beim Saatgut, wird künftig neue Kosten und neue Bürokratie produzieren, sollte die Deregulierung tatsächlich umgesetzt werden.

Um die Landwirtschaft resilient zu machen gegen die Folgen der Erderwärmung, sind ökologische Lösungen der beste Weg. Denn eine starke Erzeugung braucht ein starkes System, das durch seine Vielfalt sowohl gegen Trockenheit als auch gegen Überschwemmungen bestmöglich gewappnet ist. Der Ökolandbau ist dieses starke System.“

 

Hintergrund

Die Slowakei wird eine Klage gegen die EG wegen Deregulierung von GVOs einreichen

GGSC-Gutachten zu NGT-Verordnung und Vorsorgeprinzip


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