WOW Organic
WOW Organic
  •  News 
Pressemitteilung

Klagen gegen neue Gentechnik-Verordnung

BÖLW: Deregulierung bricht Vorsorgeprinzip, nimmt Wahlfreiheit und gefährdet nachhaltige Wirtschaft

Berlin, 21. September 2026. Zur Klage von Unternehmen und Verbänden gegen die Verordnung zu neuen Gentechniken (NGT-Verordnung) vor dem Europäischen Gericht erklärt Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW):

„Die Bio-Branche hat schon zu Beginn der Verhandlungen über die NGT-Verordnung immer wieder darauf hingewiesen, dass die Verordnung in ihrer im Juni beschlossenen Form das EU- und Völkerrecht verletzt. Wie auch ein von uns in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten belegt, verstoßen die Abschaffung der Risikoprüfung von gentechnisch veränderten Pflanzen der Kategorie NGT 1 und der Verlust der lückenlosen Kennzeichnung von Produkten aus diesen Pflanzen gegen das in den EU-Verträgen verankerte Vorsorgeprinzip und gegen das Cartagena Protokoll zur UN-Biodiversitätskonvention, zu dem sich Deutschland und die EU völkerrechtlich verpflichtet haben. 

Es ist ein Skandal, dass Unternehmen und Verbände erst den Rechtsweg beschreiten müssen, um diese offensichtlich rechtswidrige Verordnung zu stoppen. Wir sind zuversichtlich, dass die Richterinnen und Richter am Europäischen Gericht der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten deutlich machen werden, dass die in der NGT-Verordnung verankerte Ignoranz von Wissenschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz nicht toleriert wird.“

Hintergrund

Das Rechtsgutachten des BÖLW finden Sie hier


Ihr Kontakt zum BÖLW

Annette Bruhns
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 +49 30 28482-308
bruhns[at]boelw.de