Der Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung des Artikel 29 der EU-Öko-VO wurde im März 2026 vorgelegt. Dazu hat die Kommission Meldungen aus OFIS und aus den Mitgliedstaaten ausgewertet. Grundlage waren insbesondere Laborbefunde, amtliche Untersuchungen sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen. Dem Bio-Kontrollsystem bescheinigt die Kommission insgesamt eine gute Funktionsfähigkeit und sieht derzeit keinen Bedarf für gesetzliche Änderungen. Zudem trifft die EU-Kommission in dem Bericht einige Klarstellungen zum gültigen Recht.
Die Klarstellungen werde hier dargestellt. Die im Bericht genannten Verordnungen und Verfahren sind gültiges Recht und damit verpflichtend in der Anwendung.




