Being Organic in EU
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Umsetzung der EU-Öko-Verordnung

Klarstellungen im Bericht der EU-Kommission über die Durchführung von amtlichen Untersuchungen (VO 2018/848 Art. 29)

Der Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung des Artikel 29 der EU-Öko-VO wurde im März 2026 vorgelegt. Dazu hat die Kommission Meldungen aus OFIS und aus den Mitgliedstaaten ausgewertet. Grundlage waren insbesondere Laborbefunde, amtliche Untersuchungen sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen. Dem Bio-Kontrollsystem bescheinigt die Kommission insgesamt eine gute Funktionsfähigkeit und sieht derzeit keinen Bedarf für gesetzliche Änderungen. Zudem trifft die EU-Kommission in dem Bericht einige Klarstellungen zum gültigen Recht. 

Die Klarstellungen werde hier dargestellt. Die im Bericht genannten Verordnungen und Verfahren sind gültiges Recht und damit verpflichtend in der Anwendung. 


Ihr Kontakt zum BÖLW

Tanja Barbian
Referentin Recht

 +49 15165498579
barbian[at]boelw.de