BÖLW/ Maurice Weiss
BÖLW/ Maurice Weiss
Pressemitteilung

BÖLW: „Brüssel stärkt Bio!“

Erfolgreicher Trilog zur Vereinfachung der EU-Öko-Verordnung

Berlin, 20. Oktober 2026. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt die Einigung zur Änderung der EU-Öko-Verordnung. Im heute abgeschlossenen Trilog haben sich Rat, EU-Parlament und Kommission in Rekordgeschwindigkeit auf eine Vereinfachung des Bio-Basisrechts geeinigt.

Die Anerkennung geprüfter Drittländer für den Im- und Export von Bio-Lebensmitteln wird für zehn Jahre verlängert. So kann sich der Bio-Markt in Europa über 2026 hinaus erfolgreich entwickeln. Die Einigung enthält auch eine rechtssichere Lösung für die Kennzeichnung von sogenannten gleichwertigen Bio-Importen, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Frage stand. Auf neue Kennzeichnungsauflagen wie eine verpflichtende Länderkennzeichnung für Bio-Produkte wurde verzichtet.

Weitere Fortschritte sind die Streichung komplizierter Vorgaben zu Reinigung und Desinfektion in Verarbeitung und Handel sowie dringend erwartete Klarstellungen für Bio-Geflügelhalter. Umstrittene Vorgaben für den Auslauf unbefiederter Küken und für die in Deutschland übliche Bio-Mastgeflügelhaltung sind damit hinfällig. Weitere Themen sollen im nachgelagerten Recht geregelt werden.

Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bio-Spitzenverbands BÖLW, kommentiert:

„Heute ist ein guter Tag für Bio. Europa stärkt Bio! Brüssel sorgt dafür, dass das Gesetzesverfahren zur Anpassung des Bio-Rechts so rechtzeitig zum Ende kommt, dass Bio sich weiter positiv entwickeln kann.

Deshalb ist heute auch ein guter Tag für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich gerne Bio ernähren. Und natürlich ein guter Tag für Bio-Höfe, für Bio-Verarbeiter, für Bio-Handelsunternehmen. Kurz: für eine Branche, die rund 400.000 Menschen hierzulande Arbeit gibt, die Natur und Wasser schützt und uns damit krisen- und zukunftsfest macht.

Weiter so Brüssel! Die Arbeit ist noch nicht fertig. Das Bio-Recht muss sich so wandeln wie die Aufgaben, denen sich Bauern in Zeiten von Klima- und Biodiversitätskrise tagtäglich stellen. Bio-Tierhalterinnen und -Tierhalter brauchen endlich praktikable Lösungen, die die EU-Kommission mit ihrer Roadmap anpacken muss!"
 

Hintergrund

Die EU-Kommission hat Ende 2025 einen Vorschlag zur Vereinfachung der Öko-Basisverordnung 2018/848 vorgelegt. Die Mitgliedstaaten haben ihre Position dazu im Mai 2026 verabschiedet, das EU-Parlament im September. Mit dem heutigen Trilog wurde eine Einigung auf einen gemeinsamen Vorschlag erzielt. Die Ergebnisse müssen noch final von Rat und EU-Parlament bestätigt werden. Ziel ist der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Ende 2026, weil dann eine Übergangsfrist für Importe aus Drittländern ausläuft, die massive Auswirkungen auf den Handel von Bio-Waren haben würde.

Anlass für die Änderung der EU-Öko-Verordnung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Herbaria (C-240/23). Danach hätten gewisse Bio-Waren aus Staaten, die die EU als Länder mit gleichwertigen Bio-Standards anerkannt hat, nicht mehr das EU-Bio-Logo tragen dürfen. Damit solche Importe weiterhin das europäische Bio-Logo tragen können, sollen sie nun künftig bestimmte Zusatzanforderungen erfüllen, beispielsweise zum bodengebundenen Anbau oder zur Verwendung von Mikronährstoffen.

Im Zuge der Vereinfachung wurden auch Tierhaltungsvorgaben angepasst. So konnte für die Geflügelhaltung zum Auslauf von Junggeflügel und zu Mastgeflügelställen wichtige Verbesserungen erreicht werden. Bezüglich Weide, der Summenregelungen bei Ställen und der Auslaufüberdachungen haben Rat und Parlament die Chance nicht genutzt, bereits in der Basisverordnung für mehr Flexibilität zu sorgen und dies auf spätere Rechtsakte oder Auslegungen vertagt.

Diskutiert worden war eine Verschärfung der Herkunftsangabe auf Bio-Lebensmitteln, die zu hohem Aufwand geführt hätte. Sie wurde nicht verabschiedet.

Für den Umgang mit Kontaminationen in Bio-Lebensmitteln sollen die Mitgliedsstaaten künftig Best Practice Anleitungen erhalten.

Der Prozess der Vereinfachung des Bio-Rechts wird über das Gesetzesverfahren hinaus in nachgelagerten Rechtsakten fortgesetzt. Dazu hat sich die EU-Kommission in ihrer sogenannten Roadmap Ende 2025 verpflichtet.

Pressemitteilung der Europäischen Kommission: Council and Parliament strike deal on updated measures to support organic farming in the EU - Consilium


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Annette Bruhns
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 +49 30 28482-308
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