•  Presse 
  •  Meldungen 
  •  Artikel 
Pressemitteilung

BÖLW-Kommentar zur Dünge-Verordnung

Vorschläge sind erster Beitrag zu Gewässerschutz / Herbstdüngung mit Kompost und Festmist erlauben

Berlin, 18.06.2019. Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner haben sich auf einen Kompromissvorschlag für eine Düngeverordnung geeinigt, der nun in Brüssel vorgelegt werden soll. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des deutschen Bio-Spitzenverbands Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert:

„Entscheidend ist, dass mit dem Düngerecht wasserschonendes Wirtschaften gefördert und Wasserverschmutzung wirksam unterbunden wird. Was jetzt vereinbart wurde, kann zu besserem Gewässerschutz einen ersten Beitrag leisten.

Kontraproduktiv ist es jedoch, den Bio-Bauern die Düngung ihrer Zwischenfrüchte im Herbst zu verbieten. Zwischenfrüchte wie Wickroggen oder Winterrübsen, die zwischen der Ernte im Sommer und der Aussaat im nächsten Frühjahr angebaut werden, sind wichtig, um Nährstoffe zu binden und zu verhindern, dass diese ins Grundwasser sickern. Die Zwischenfrüchte halten die Nährstoffe für die nächste Hauptfrucht fest. Wer also Bio-Bauern – für die schnell löslicher Kunstdünger tabu ist – die Herbstdüngung mit Mist oder Kompost untersagt, verhindert, dass ihre Zwischenfrüchte ordentlich aufwachsen und ihre Funktion erfüllen können. Ein gut entwickelter Zwischenfruchtbestand hilft auch dabei, Erosion durch Abschwemmung zu verhindern. Und der Humusaufbau wird gefördert, was gut ist, um mehr Kohlenstoff aus überschüssigem CO2 dauerhaft festzulegen. Die geplante Regelung konterkariert also Gewässer-, Erosions- und Klimaschutz und muss zurückgenommen werden.

Ziel der Dünge-Verordnung ist es, Wasser wirksam zu schützen. Die nach Einschätzung aller Wissenschaftler wirksamste Maßnahme gegen schädliche Nitratüberschüsse wären Regeln, nach denen nur so viele Tiere auf der Fläche gehalten werden, wie Böden und Gewässer verkraften. Weil das nicht Bestandteil der vorgesehenen Regelungen ist, lassen Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium weiter zu, dass Höfe, die bereits wasserschützend wirtschaften, die Probleme ausbaden müssen, die Betriebe verursachen, die zu viele Tiere halten. Mithaften werden übrigens alle Bürger, falls die Vorschläge von der EU-Kommission abgelehnt werden und hohe Strafzahlungen auf die Bundesrepublik zukommen. Entscheidend ist deshalb, in Zukunft darauf hinzusteuern, die in der Mehrzahl der kritischen Regionen zu hohen Viehdichten abzubauen.“

Einen Hintergrund zur Düngeverordnung lesen Sie auf der BÖLW-Webseite.

Mehr zur Düngung in der Öko-Landwirtschaft auf www.boelw.de/themen/pflanze/duengung.

Foto Header: BLE, Dominic Menzler


2001 Zeichen (Statement), Abdruck honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten; Ansprechpartner: Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Tel. +49 171 3035686

Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeuger, Verarbeiter und Händler von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von über 40.000 Bio-Betrieben 10.91 Mrd. Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind: Arbeitsgemeinschaft der Ökologisch engagierten Lebensmittelhändler und Drogisten, Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Bioland, Biokreis, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessensgemeinschaft der Biomärkte, Naturland, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe.