Berlin, 24.04.2015. „Mit seinem Gegenvorschlag kommt Berichterstatter Martin Häusling zu ähnlichen Schlussfolgerungen wie der deutsche Bio-Sektor“, stellt der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, fest. „Die Vorschläge der EU-Kommission für eine Totalrevision des Bio-Rechts sind nicht geeignet, Bio in Europa zu stärken. Berichterstatter Häusling korrigiert in seinem Bericht schwerwiegende Fehler des Kommissionsentwurfes, verteidigt wichtige Elemente des bewährten Bio-Rechts und setzt Impulse für dessen Weitentwicklung. Häuslings Vorschlag wird nun im Parlament bearbeitet.
Löwenstein begrüßt, dass spezifische Bio-Grenzwerte für Pestizid-Verunreinigungen aus der konventionellen Landwirtschaft nicht mehr vorgesehen sind, da diese Regelung das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt hätte. Wichtig sind auch die Vorschläge des Berichterstatters in den Bereichen Importe und Kontrolle. So sollen die spezifischen Regeln der prozessorientierten Bio-Kontrolle im Bio-Recht bleiben und sowohl die Überwachung als auch die Umsetzung der Kontrollregeln gestärkt werden.
Nach den ungeeigneten Vorschlägen der EU-Kommission, die im vergangenen Jahr das Gesetzgebungsverfahren eröffneten, ist Häuslings Entwurf ein wertvoller Beitrag für die Debatte im EU-Parlament und die ausstehenden Auseinandersetzungen mit dem Rat. Allerdings bewertet der BÖLW-Vorsitzende einige inhaltliche Punkte als nicht praxistauglich. Zudem bleibt die Sorge, dass zu große Eile im weiteren Prozess des Gesetzgebungsverfahrens am Ende zu einer unzureichenden rechtstechnischen Qualität im Bio-Recht führt.
Im Ministerrat, der sich parallel mit dem Kommissionsvorschlag beschäftigt, besteht in zentralen Punkten keine Einigkeit. Ein Lager von Mitgliedsstaaten will weiter mit aller Macht Regeln einführen, welche die Bio-Produktion in Europa stark benachteiligen würden. „Bundesminister Schmidt darf sich im Rat auf keine faulen Kompromisse einlassen, die Bio ausbremsen“, fordert Löwenstein und betont: „Wenn es in den Verhandlungen im Parlament, im Rat und im anschließenden Trilog nicht gelingt, an das geltende Bio-Recht anzuknüpfen und dort, wo es notwendig ist, zu echten Verbesserungen zu kommen, muss das Gesetzgebungsverfahren gestoppt werden. Wenn jetzt unter hohem Zeitdruck eine handwerklich schlechte Verordnung entsteht, dann wird Bio ausgebremst. Dafür dürfen sich weder das Europäisches Parlament noch unsere Regierung hergeben!“