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Foto: Being Organic in EU
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Position

Mittelstand und Handwerk stärken

Vorschläge zum Umbau der GAK und GRW zur Förderung einer dezentralen Bio-Verarbeitungslandschaft

Ohne Bio-Molkereien gibt es keine neuen Bio-Milchviehbetriebe, ohne Öko-Mühle, Bäckerei oder Brauerei keinen Hektar zusätzliches Öko-Getreide, ohne Bio-Schlachthof keine ökologische Tierhaltung. Ehrgeizige Bio-Flächenziele, wie sie auf EU-, Bundes- und Länderebene beschlossen wurden, sind nur mit einer starken Bio-Ernährungswirtschaft realisierbar.  

Bio-Rohstoffe sind vielfältig – durch vielgliedrige Fruchtfolgen, Verzicht auf synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel und artgerechte Tierhaltung entstehen hochwertige, aber oft weniger homogene Rohstoffe. Um daraus hochwertige Lebensmittel zu produzieren, braucht es Unternehmen mit geeigneter Struktur, Technologie und Know-how. Das Erfolgsprinzip resilienter Bio-Wertschöpfungsketten: Bio-Unternehmen verarbeiten regional erzeugte Rohstoffe und vermarkten ihre Produkte dann regional und überregional.  

Eine relevante Stellschraube zur Förderung von Bio-Verarbeitungsunternehmen sind passende, mittelstandstaugliche Investitionsförderungen. Betriebe, die in die Öko-Verarbeitung einsteigen oder Produktionskapazitäten steigern wollen, können nur auf die allgemeine Wirtschaftsförderung wie z. B. im Rahmen der “Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder auf die Programme zur Verbesserung der Marktstruktur in der “Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz” (GAK) zurückgreifen. In der klassischen Wirtschaftsförderung von Bund und Ländern spielen ökologische bzw. Nachhaltigkeitsaspekte bisher so gut wie keine Rolle; spezielle Angebote für Bio-Unternehmen gibt es, anders als in der Landwirtschaft, kaum. 

Vorschläge zum Umbau von GAK & GRW GAK:  

Entbürokratisierung (Erleichterungen für Bio- u. a. nachhaltige Unternehmen): 

  • Wegfall der 5-Jahres-Bindung an bestimmte Lieferanten (stattdessen 5-Jahres-Bindung an Bio-Qualität der Rohstoffe) 
  • Wegfall der 40-%-Mindestauslastungsklausel 
  • Wegfall des Ausschlusses von Ölmühlen der Förderung für Bio-Ölmühlen 

GAK: Förderhöhe an Bio-Anteil in der Verarbeitung koppeln, um möglichst starkes Bio-Engagement zu fördern bzw. zu honorieren (je höher der Anteil der Bio-Rohstoffe, desto höher der Fördersatz) 

GAK & GRW: Missbrauch der erleichterten Förderung verhindert bzw. Konzentrationsprozessen in der Ernährungswirtschaft entgegenwirken 

  • Einführung von Förderhöchstgrenzen (z. B. maximale Fördersumme 10 Mio. €) 
  • Für große Unternehmen (z. B. > 100 Mio. €) „Bedarfsprüfung“, inwieweit eine Unterstützung mit öffentlichen Fördermitteln tatsächlich notwendig/sinnvoll ist 
  • GAK-Förderung insgesamt für mittelgroße Unternehmen ausschließlich auf Verarbeitung von „Qualitätsprodukten“ begrenzen  

GRW:Unternehmen im Bäckerhandwerk und Fleischerei als klar förderfähig aufnehmen. Bisher sind die Unternehmen nur über Sonderregelungen förderfähig. 

GRW: Erweiterung der Förderbereiche um „Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft“, um Investitionen in nachhaltige Technologien zu ermöglichen. 

Eine ausführliche Darstellung der Forderungen findet sich unter: https://www.boelw.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Verarbeitung_und_Handel/250619_BOELW_Positionspapier_Investitionsf%C3%B6derung.pdf 

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Ihr Kontakt zum BÖLW

Dr. Friedhelm von Mering
Leitung Politik und Recht

 +49 151 65498578
mering[at]boelw.de