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EU-Öko-Verordnung - das Bio-Grundgesetz

Die EU-Öko-Verordnung ist das Grundgesetz der Ökologischen Lebensmittelwirtschaft. Seit 1991 legt das Bio-Recht fest, wie Bio-Lebensmittel produziert, kontrolliert nach Europa importiert und gekennzeichnet werden. Die Öko-Verordnung sorgt für fairen Wettbewerb und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung bei Bio-Produkten.

Das EU-Bio-Recht gilt für pflanzliche und tierische Lebens- und Futtermittel aus ökologischer Landwirtschaft und und Lebensmittelherstellung. Es regelt dabei den gesamten Prozess. Beim Bio-Käse beispielsweise schreibt die Öko-Verordnung vor, dass die Kühe Auslauf und Bio-Futter bekommen oder auch, dass Gentechnik bei der Käseherstellung ebenso tabu ist wie kritische Zusatzstoffe.

Auch weitere sogenannte landwirtschaftsnahe Erzeugnisse wie z.B. unbehandelte (Baum-)Wolle, Bienenwachs, Gummis, Harze oder Salz deckt das Bio-Recht ab und setzt die strengsten Maßstäbe dafür, wie die Bäuerinnen oder Imker die Produkte gewinnen.

Das Bio-Recht legt den mit Abstand höchsten gesetzlichen Standard der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion fest und passt seine Regeln kontinuierlich an den aktuellen Stand von Praxis und Forschung an. Zweimal hat der Gesetzgeber die Öko-Vorschriften sogar vollständig überarbeitet. Seit dem 1. Januar 2022 müssen die Bio-Bäuerinnen, -Hersteller und -Händlerinnen sowie Importeure eine komplett neue Öko-Verordnung beachten. Was neu ist und was bleibt, können Sie hier nachlesen. Eine Übersicht über die neue Basis-Verordnung (VO 2018/848) und die ergänzenden Verordnungen gibt es hier.

Noch strenger als das Bio-Recht: Die Regeln der nationalen Bio-Verbände, die Öko stetig weiterentwickeln. So verlangen die privaten Richtlinien der Verbände beispielsweise die Umstellung des gesamten landwirtschaftlichen Betriebes, beschränken die Menge zugelassener Zusatzstoffe in der Lebensmittelherstellung noch stärker oder schreiben schärfere Regeln für die Tierhaltung vor.

Neben dem EU-Bio-Recht regeln nationale Gesetze Öko in Deutschland. Zuletzt hat die Bundesrepublik das nationale Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und das nationale Öko-Kennzeichengesetz überarbeitet, das derzeit noch durch zwei Rechtsverordnungen – die Kontrollstellen-Zulassungsverordnung und eine neue Verordnung zur Außer-Haus-Verpflegung – ergänzt wird.