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  • Die EU-Öko-Verordnung legt fest, wie Bio-Lebensmittel produziert, kontrolliert, importiert und gekennzeichnet werden. Bio ist der höchste gesetzliche Standard der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion.

Regeln der Bio-Kontrolle

Wo Bio drauf steht, ist auch Bio drin. Denn bei Bio wird – vom Acker bis zur Ladentheke – von einem staatlich überwachten Kontrollsystem überprüft, ob die strenge EU-Öko-Verordnung eingehalten wird. Damit können sich Kundinnen und Kunden auf die gesetzlich geschützte Bezeichnung „Bio“, das EU-Bio-Logo oder das in Deutschland übliche staatliche Bio-Siegel verlassen.

Alle Bio-Höfe und -Lebensmittelunternehmen werden mindestens einmal jährlich kontrolliert – zusätzlich zu den allgemeinen Kontrollen der Lebensmittelüberwachung. Eine geschulte Bio-Kontrolleurin oder ein Bio-Kontrolleur prüft in der Regel vor Ort, dass die Betriebe die strengen Regeln des Bio-Rechts einhalten. Zusätzliche Stichpunktkontrollen bei den Bio-Unternehmen erhöhen die Sicherheit weiter. Die Bio-Kontrollen werden in Deutschland von spezialisierten privaten Öko-Kontrollstellen durchgeführt, die von staatlichen Behörden zugelassen und überwacht werden.

Bio-Kontrolle bedeutet viel mehr als nur das Endprodukt, also den Öko-Käse, die -Wurst oder das -Brot zu überprüfen. Denn geprüft wird der gesamte Produktionsprozess. Damit ist sichergestellt, dass der Bio-Bauer, die Bio-Verarbeiterin und -Händlerin alle Regeln der Öko-Verordnung einhält. Bei der Käseherstellung überprüfen die Öko-Kontrolleure, dass die Milch von Bio-Betrieben stammt und nur erlaubte Hilfs- und Zusatzstoffe bei der schonenden Verarbeitung eingesetzt werden. Auf dem Hof der zuliefernden Bio-Milchbäuerin wird - ebenfalls einmal im Jahr - kontrolliert, ob die Kühe dort mit reinem Bio-Futter und ohne Gentechnik gefüttert werden und auf wieviel Platz und Weide die Milchkuh lebt. Nachgewiesen werden muss unter anderem auch, dass die Öko-Flächen biologisch gesund erhalten und gedüngt werden, also weder chemisch-synthetischen Pestizide noch Kunstdünger zum Einsatz kommen.

Die Regeln für die Bio-Kontrolle werden ständig an den Stand der Praxis und Forschung angepasst sowie auf die allgemeine Lebensmittelkontrolle abgestimmt. Denn die Bio-Kontrolle ist ein spezieller Bereich der allgemeinen Lebensmittelkontrolle. Seit 2019 gilt ein neues Recht für die Lebensmittelkontrolle, die Verordnung 2017/625, seit 2022 ein neues Bio-Recht. Eine Übersicht über die Rechtsverordnungen finden Sie hier.

Nationaler Rechtsrahmen zur Kontrolle

Darüber hinaus hat Deutschland nationale Regeln zur Öko-Kontrolle, die im Öko-Landbaugesetz (ÖLG) sowie in der dazu gehörigen ÖLG-Durchführungsverordnung verankert sind. In beiden ist beschrieben, wie das Öko-Kontrollsystem in Deutschland konkret funktioniert und wer welche Aufgaben darin übernimmt. Eine Übersicht über die Rechtsverordnungen finden Sie hier.

 

Foto: bauerngarten