Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen
  • Nach der Überarbeitung ist vor der nächsten Überarbeitung.

Vereinfachung des Bio-Rechts

Die EU-Kommission hat im Dezember 2025 einen Entwurf für eine zielgerichtete Vereinfachung der Öko-Verordnung vorgelegt. Er besteht aus dem Gesetzesvorschlag zur Öffnung der Verordnung 2018/848 sowie einem Begleitdokument, das die geplanten Änderungen erläutert und Einsparpotenzial beschreibt.

Der BÖLW begrüßt den Kommissionsvorschlag und appelliert an die Ko-Gesetzgeber EU-Parlament und Rat den Vorschlag zu unterstützen und ein schnelles Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen (Pressemitteilung vom 16.12.25).

Zusätzlich wurde eine Roadmap vorgelegt, in der die EU-Kommission einen konkreten Plan für weitere Vereinfachungen über nachgelagerte Rechtsakte oder nicht gesetzliche Maßnahmen beschreibt. Die Roadmap ist eingebettet in das „Organic Rulebook fit for the future“, das die Rolle und Bedeutung des Ökolandbaus betont.

Der BÖLW begrüßt die Roadmap als wichtige Ergänzung des Pakets der Kommission zur Vereinfachung des Bio-Rechts und appelliert an EU-Parlament und Rat, sie konstruktiv zu begleiten (Pressemitteilung vom 17.12.2025).

Hintergrund

Die Diskussion zur Vereinfachung der EU-Öko-Verordnung läuft seit 2024 im Rahmen der Initiative „Fit for Future“. Daraus gingen neun Empfehlungen (Bericht F4F) hervor, wie die Verordnung entschlackt werden kann. Der BÖLW brachte hierzu eigene Vorschläge ein.

Deutschland initiierte darauf hin im Agrarrat 2025 eine Entschließung zur Vereinfachung der Öko-Verordnung – mit breiter Unterstützung der Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission griff das Anliegen auf und sammelte Vorschläge zunächst nur zur Entschlackung in den nachgelagerten Rechtsakten zur Öko-Verordnung oder durch nicht-legislative Maßnahmen.

Im September 2025 kündigte EU-Kommissar Christophe Hansen an, die Öko-Basisverordnung 2018/848 gezielt zu öffnen. Auslöser war das Herbaria-Urteil, das die Kennzeichnung gleichwertiger Importe mit EU-Bio-Logo in Frage stellt. 
Ziel der Öffnung: 

  • wenige, chirurgische Änderungen, durch die die Öko-Verordnung entschlackt wird, 
  • schnelle Rechtssicherheit für Bio-Importe 
  • und mehr Zeit zum Abschließen neuer Handelsabkommen.  

Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation sammelte die EU-Kommission Vorschläge zur Öffnung der Öko-Basisverordnung und bat um Abschätzungen zum Entschlackungspotenzial. 

Alle weiterführenden Links im Überblick:

Stellungnahmen:

Aktuelle Beiträge

Pressemitteilung

Bewährtes Bio-Kontrollsystem stärken, Betriebe vor unnötiger Bürokratie schützen

BÖLW zur Neufassung des Ökolandbaugesetzes
 | 

Der Bund muss in begrenztem Umfang mehr Verantwortung übernehmen - für einheitliche Umsetzung des Bio-Rechts und weniger Bürokratie.

Veranstaltung

Neues Bio-Recht: Wie kommen die Regeln in die Praxis?

Veranstaltung auf der BIOFACH zur EU-Öko-Verordnung 2021
 | 

Deutschland und die Niederlande berichteten am 18.02.2021 auf dem BIOFACH eSPECIAL, wo das neue Bio-Recht steht und was für die Bio-Praxis wichtig ist.

Pressemitteilung

Neues Bio-Recht: Drei weitere Rechtsakte fertig gestellt

Arbeit am neuen Bio-Recht geht weiter
 | 

Ergänzung des EU-Bio-Basisrechts in den Bereichen Saatgut, Ausnahmen in Katastrophenfällen und Fristverlängerungen