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Pressemitteilung

Gentechnikplan der EU entmündigt Verbraucher

BÖLW kritisiert Entwurf der neuen Gentechnikgesetzgebung

Berlin, 16.06.2023. Den jetzt bekannt gewordenen Entwurf für eine neue EU-Gentechnikgesetzgebung kommentiert Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des Bio-Spitzenverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW):

“Der Gentechnik-Gesetzentwurf ist eine Ohrfeige für Verbraucherschutz und Wahlfreiheit und treibt Bauern durch Patente in die Abhängigkeit von Gentechnikkonzernen. Der Großteil aller künftig mit Gentechnik manipulierten Pflanzen soll nach dem Vorschlag der EU-Kommission weder auf Risiken geprüft noch am Endprodukt gekennzeichnet werden. Einzig auf der Saatgut-Ebene soll es eine Deklaration geben. Die Entscheidungskriterien, nach denen künftig zwischen den zwei verschiedenen Kategorien von Gentechnikpflanzen (mit oder ohne Zulassungsverfahren) unterschieden werden soll, sind völlig willkürlich gewählt. Damit würde sich die EU-Kommission von der seit Jahrzehnten etablierten wissenschaftsbasierten Zulassung verabschieden. 

Gentechnik widerspricht den Grundprinzipien von Bio. Zwar erkennt die EU-Kommission dies an. Allerdings fehlen Vorschläge, mit denen dieser Ausschluss praktisch umgesetzt werden kann. Es soll auch keine EU-weit gültigen Vorgaben für den Schutz gegen Gentechnik-Kontaminationen, sogenannte „Koexistenzregeln“, geben, sondern diese Verantwortung wird auf die EU-Mitgliedstaaten abgeschoben. Gleichzeitig soll mit dem Gesetzentwurf deren Souveränität untergraben werden: Die nationalen Regierungen sollen die Freisetzung neuer Gentechnik-Organismen grundsätzlich nicht unterbinden dürfen.   

Damit ist völlig unklar, wie Bio-Höfe überhaupt erkennen könnten, ob in der Region Gentechnik-Anbau betrieben wird, wo Kontaminationsrisiken bestehen und mit welchen – eventuell gemeinsam genutzten – Maschinen Gentechnik-Ware in Berührung kommt oder in welchen Verarbeitungs- und Handelsunternehmen die Gentechnik-Erzeugnisse genutzt und somit Bio-Lebensmittel verunreinigen können.“

Tina Andres ergänzt:

“Die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Sicherung des Vorsorgeprinzips werden durch das U-Boot der “conventional-like“ Gentechnik-Pflanzen mit Füßen getreten! Bürgerinnen und Bürger, Bäuerinnen und Bauern würden komplett für dumm verkauft. 

Die EU-Kommission muss diesen unausgegorenen und Verbraucher-feindlichen Vorschlag jetzt unbedingt zurückziehen und grundlegend überarbeiten, Die überwältigende Mehrheit der Menschen in Europa, über 80 Prozent, will keine Gentechnik auf dem Teller oder auf dem Acker – vor allem aber wollen die Menschen selbst entscheiden dürfen, was sie essen! Die jetzt vorgelegten „Nicht-Regeln“ würden langfristig alle Beteiligten in Züchtung, Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Handel und die Verbraucherinnen und Verbraucher zwingen, Gentechnik zu nutzen, zu verspeisen und zudem unwiederbringlich in die Abhängigkeiten von Patenten großer Agrarkonzerne treiben.

Auch der Europäische Gerichtshof betonte in seiner Grundsatzentscheidung sehr deutlich, dass und warum eine konsequente Regulierung von Gentechnik unverzichtbar ist. Die EU-Kommissarinnen und Kommissare müssen sich jetzt entscheiden, ob sie ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden oder sich zum Büttel einer kleinen, lauten Lobby aus Gentechnik-Konzernen und Gentechnik-Forschenden machen wollen.“

Hintergrund 

Inhalt des Gesetzentwurfs sind Regelungen für die Anwendung neuer Gentechnikverfahren wie z. B. CRISPR-Cas. Mit diesen Verfahren sind tiefe Eingriffe in das Genom von Lebewesen möglich, auch weil diese Techniken mehrfach und parallel an mehreren verschiedenen Genen angewendet werden können.    

Der Vorschlag sieht eine Verordnung vor, also einen verbindlichen Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen. Die bisherige Rechtsgrundlage für die Gentechnikgesetzgebung ist die Richtlinie 2001/18/EG („Freisetzungsrichtlinie“), die von den Mitgliedstaaten der EU in nationale Gesetze übertragen werden musste (in Deutschland das Gentechnikgesetz, GenTG). 

Der jetzt bekannt gewordene Text ist ein Vorschlag der für Gesundheit zuständigen Kommissarin Stella Kyriakides. Dieser Vorschlag ist also bisher nicht vom Kabinett aller Kommissare beschlossen worden.

Pflanzen, die mit neuen Gentechniken entwickelt werden, sollen künftig in zwei verschiedene Kategorien eingestuft werden:  


Kategorie 1:  

NGT-Pflanzen, die angeblich „gleichwertig“ zu konventionellen Pflanzen sein sollen. Die Kriterien für die angebliche „Gleichwertigkeit“ (Zahl der veränderten Basenpaare in der DNA o. ä.) sind aber nicht wissenschaftlich begründbar, weil die Art der Veränderung (z. B. Toxin-Produktion o. ä.) keine Rolle spielt. 

NGT-Pflanzen der Kategorie I sollen KEIN Zulassungsverfahren und damit auch keine Risikoprüfung (mehr) durchlaufen müssen, sie müssen nur „angemeldet“ werden. Diese Pflanzen und ihre Produkte werden in der Wertschöpfungskette (und damit auch am Endprodukt) auch nicht mehr gekennzeichnet. Nur das Saatgut muss als „NGT“ gekennzeichnet werden.  

Angesichts der sehr breit gewählten Kriterien für die Einstufung in diese Kategorie kann/muss davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der künftigen NGT-Pflanzen in diese Kategorie fallen wird. 

Kategorie 2:   

Alle anderen NGT-Pflanzen sollen ein „angepasstes“ Zulassungsverfahren inkl. Risikoprüfung durchlaufen und werden auch weiterhin als Gentechnik-Produkte gekennzeichnet. Allerdings sind im Vergleich zum bisherigen Verfahren „Erleichterungen“ vorgesehen. Grundsätzlich soll eine umfassende Risikobewertung nur erforderlich sein, wenn es vorab „plausible Hinweise“ auf Risiken gibt (Anhang II). Dabei wird im Verordnungstext allerdings nur auf die konkret „beabsichtigten“ Veränderungen abgestellt. Mögliche „unbeabsichtigte“ Veränderungen in Genom oder Stoffwechsel würden damit gar nicht mehr untersucht werden, obwohl erfahrungsgemäß gerade aus ihnen Gefahren für Mensch oder Umwelt entstehen können. Auch das Monitoring möglicher Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit wird deutlich reduziert. Auch die im bisherigen Gentechnikrecht verankerte Pflicht zur Vorlage eines praxistauglichen Nachweisverfahrens soll für NGT-Pflanzen entfallen können, wenn der Antragsteller „belegen“ kann, dass ein derartiger Nachweis technisch nicht möglich sei. 

Insgesamt würde es nach diesem Vorschlag also künftig drei unterschiedliche Gentechnik-Regelungen im Bereich Land- und Lebensmittelwirtschaft geben: 

  1. Die bisherigen Regeln für „alte“ Gentechnik mit Fremd-Genen („Transgenesis“)  
  2. Regelungen für NGT-Pflanzen der Kategorie I  
  3. Regelungen für NGT-Pflanzen der Kategorie II  

Für die Land- und Lebensmittelwirtschaft ist das ein bürokratischer Alptraum.

In der ökologischen Produktion sollen alle drei Kategorien von Pflanzen/Produkten (weiterhin) ausgeschlossen/verboten sein (Artikel 5).

Kein „Opt-out“: Anders als bei bisherigen GVO sieht der Vorschlag vor, dass die EU-Staaten auf ihrem Gebiet den Anbau oder die Verwendung von NGT-Pflanzen nicht einschränken oder verbieten dürfen, die sogenannte „Opt-Out Option“ soll also für die neuen GVO nicht gelten (Artikel 8) 

Hier finden Sie die jüngste Resolution des BÖLW zur Gentechnik: www.boelw.de/themen/gentechnik/lebensmittel/artikel/boelw-mitgliederversammlung-bekraeftigt-forderung-nach-gentechnik-regulierung


Alle BÖLW-Presseinformationen finden Sie hier: www.boelw.de/presse/meldungen.

7.065 Zeichen, Abdruck honorarfrei, um ein Belegexemplar wird gebeten. Ansprechperson: Leitung BÖLW-Pressestelle, Saskia Horenburg, presse[at]boelw.de, +49 30 28482-307

Ein Foto von Tina Andres finden Sie zur Veröffentlichung im Zusammenhang mit dieser Meldung auf https://www.boelw.de/service/mediathek/personen/

Der BÖLW ist der Spitzenverband deutscher Erzeugerinnen, Verarbeiter und Händlerinnen von Bio-Lebensmitteln und vertritt als Dachverband die Interessen der Ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken werden jährlich von über 55.000 Bio-Betrieben 15,3 Milliarden Euro umgesetzt. Die BÖLW-Mitglieder sind unter anderem Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller, Biokreis, Bioland, Biopark, Bundesverband Naturkost Naturwaren, Demeter, Ecoland, ECOVIN, GÄA, Interessengemeinschaft BioMarkt, Naturland, Arbeitsgemeinschaft Ökologisch engagierter Lebensmittelhändler und Drogisten, Reformhaus®eG und Verbund Ökohöfe. Wer wir sind: www.boelw.de/ueber-uns/mitglieder.


Ihr Kontakt zum BÖLW

Peter Röhrig
Geschäftsführender Vorstand

 +49 30 28482-307
presse[at]boelw.de

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