Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz zu überarbeiten und dazu dessen Inkrafttreten vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026 verschoben. In einem Entschließungsantrag haben die Regierungsfraktionen im Bundestag Eckpunkte für die Weiterentwicklung des Gesetzes formuliert, die der BÖLW begrüßt. Um Unternehmen Investitionssicherheit zu geben und Verbraucherinnen und Verbrauchern durch Transparenz eine informierte Kaufentscheidung zu ermöglichen, spricht sich der BÖLW – auch mit Blick auf die Ergebnisse der Borchert-Kommission – für eine schnelle Einführung der staatlichen Kennzeichnung aus.
Eine aktuelle Befragung von 2.500 Verbraucherinnen und Verbrauchern durch Civey im Auftrag der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt zeigt: Nur 11,6 % der Deutschen vertrauen den Tierwohl-Versprechen der Supermärkte. Ziel der Kennzeichnung ist eine Verbesserung der Tierhaltung in Deutschland. Schon jetzt erfüllen über 19.000 tierhaltende Höfe in Deutschland die höchsten Bio-Vorgaben. Deshalb braucht das TierHaltKennzG eine eigenständige Bio-Stufe, mit der diese Qualität sichtbar wird.
Die gesetzlichen Bio-Vorgaben übertreffen die geplante Kennzeichnung deutlich: Sie berücksichtigen den gesamten Lebenszyklus der Tiere, schreiben die Fütterung mit umweltfreundlichem Bio-Futter vor, enthalten strenge Vorgaben zu Antibiotikaeinsatz und Flächenbindung der Tierhaltung und regeln auch die Verarbeitung sowie die Bio-Kennzeichnung der tierischen Produkte. Diese Standards gelten für alle Tierarten und Vertriebswege, sind im europäischen Recht verankert, greifen auch für Bio-Importware, werden staatlich überwacht und streng kontrolliert. Verstöße gegen das Bio-Recht sind strafbewehrt.
Unsere Forderungen, um das TierHaltKennzG zu verbessern und praktikabler zu gestalten, finden Sie hier.